Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, Unternehmen vor Spionage oder Geheimnisverrat durch Wettbewerber zu schützen. Mit dem Gesetz werden künftig Geschäftsgeheimnisse unter anderen und strengeren Voraussetzungen geschützt sein als bisher. „Aufgrund der Gesetzesänderung müssen Unternehmen ihren aktuellen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen kritisch überprüfen und – soweit noch nicht erfolgt – an die neuen Erfordernisse anpassen“ sagt Dr. Stefan Dittmer, Partner der Kanzlei Dentons „Nur wenn diese Anpassungen erfolgen, können die Unternehmen künftig bei einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen den im Gesetz vorgesehenen Rechtsschutz umfassend in Anspruch nehmen“.

Nach bisheriger Rechtsprechung und Gesetzeslage war es ausreichend, dass eine Geheimhaltungsabsicht des Unternehmens bestand, damit ein rechtlich geschütztes Geschäftsgeheimnis vorlag. Für einen Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist es nun aber notwendig, dass diese „angemessen“ geschützt sind. Dieses Erfordernis ist für deutsche Unternehmen neu. Hier liegt ein großes Risiko insbesondere für solche Unternehmen, die noch keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen haben. Die Vorgaben fügen sich also nahtlos in das Management sonstiger Unternehmensrisiken im Compliance- oder Risikomanagement ein.

Geschäftsgeheimnisse können Herstellungsverfahren, Kunden- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Unternehmensdaten, Marktanalysen oder Prototypen sein. Sie stellen häufig einen bedeutenden Unternehmenswert dar und können grundlegend für das Geschäftsmodell eines Unternehmens sein. Dr. Claudia Pappas, Head of IP Team Trademarks thyssenkrupp Intellectual Property GmbH, betonte: „Es ist wichtig, dass man sich unternehmensintern erst einmal klar wird, was alles überhaupt schützenswert ist. Vereinfacht gesagt ist ein Geschäftsgeheimnis all das, was auf dem Schreibtisch eines Mitarbeiters liegt und nicht an die Öffentlichkeit gelangen darf“.

Ein erster Schritt sei die Klassifizierung der Unternehmensinformationen. Dabei habe sich eine Unterteilung in „öffentlich“, „intern“, „vertraulich“ und „strikt vertraulich“ bewährt. Anschließend sei es unerlässlich, vertragliche Sicherungsmaßnahmen, den physischen Schutz, die IT-Security und die Umsetzung im Unternehmen in den Blick zu nehmen. „Auch ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten zu klären. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist nicht zwangsläufig ein IP-Thema, sondern betrifft auch die Bereiche Compliance und Konzernsicherheit“.

Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung hierzulande, in Europa und des nahezu gleichzeitig in Kraft getretenen US Defend Trade Secrets Act hat die Internationale Handelskammer (ICC) ihren „Report on Trade Secrets Legislation in the EU and US“ veröffentlicht. Dieser wurde auf der Veranstaltung, die in Kooperation mit der Kanzlei Dentons und der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf im Industrie-Club Düsseldorf stattfand, vorgestellt.

„Der ICC-Report unterstützt Unternehmen dabei, die neue Gesetzgebung zu Geschäftsgeheimnissen zu verstehen und notwendige Maßnahmen im Unternehmen zu implementieren. Darüber hinaus bietet der ICC-Report Empfehlungen für politische Entscheider auf der ganzen Welt, die die Schaffung oder Reform von Rahmenbedingungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Betracht ziehen“, sagte Stefan Dittmer, Dentons, der die Erstellung des Reports als Co-Vorsitzender der Task Force federführend begleitet hat.

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