Bei fast allen internationalen Verträgen und Projekten werden im Außenhandel eine Vielzahl von Garantien zur Zahlungs- und Leistungssicherung erstellt, die den Importeur gegen die Nicht-, Spät- oder Schlechtleistung seitens des Exporteurs schützen sollen. Der Wert der jährlich herausgegebenen Garantien im Außenhandelsgeschäft beträgt mehrere hundert Milliarden Euro.
Die Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien - URDG 758 (englische Originalfassung: ICC Uniform Rules for Demand Guarantees) sind 2010 in Kraft getreten und lösen die seit 1992 gültigen URDG 458 ab. Sie haben in den vergangenen Jahren weltweit an Akzeptanz gewonnen und sind u.a. von der Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (FIDIC) und der Weltbank übernommen worden. Die Richtlinien werden von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) unterstützt und von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebern als Grundlage für ihre eigenen Mustergarantien genutzt.
Die URDG sind klar gefasst und an die Struktur der weltweit bekannten ERA/UCP 600 der ICC angelehnt. Auf diese Weise wird der Umgang mit unterschiedlichen ICC-Richtlinien für den Anwender erleichtert. Für mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit sorgt die Präzisierung der Laufzeiten für die Überprüfung einer Anforderung, die Ausweitung einer Garantie im Falle von "force majeure" und die Aussetzung der Garantie im Fall einer Anforderung mit Verlängerungsalternative. Von den URDG 758 werden u.a. geregelt das Avis einer Garantie, Änderungen und Regeln für die Überprüfung von Dokumentenvorlagen, Teil- und Mehrfach- sowie unvollständige Anforderungen sowie die Verknüpfung von Dokumenten und die Übertragung von Garantien. Im Anhang der Regeln sind Musterformulare für alle Arten von Garantien und Gegengarantien enthalten, die für Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Einbehalts-, Ablösungs-, Gewährleistungs- und andere Arten von Garantien genutzt werden können.
Bei der Ausarbeitung der neuen Regeln wurden sowohl die Interessen der Banken als auch die der Unternehmen berücksichtigt und ein Ausgleich geschaffen. Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen können auch hier nach den DOCDEX-Regeln beigelegt werden.