Fällt der Abschluss eines Vertrages sowie die Verschiffung und Bezahlung der Ware auseinander, besteht zumeist beim Verkäufer oder Käufer das Interesse an einer Absicherung des Handelsgeschäfts.
Das Dokumenten-Akkreditiv (Letter of Credit - L/C), ist das Versprechen einer Bank, bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung zu leisten. Das Akkreditiv dient zur Zahlungssicherung des Exporteur, der seine Ware erst nach Erhalt des Akkreditivs verschickt. Es schützt aber auch den Importeur, der das Risiko einer nicht oder nicht vertragsgemäßen Lieferung vermindert.
Das Akkreditiv hat auch eine Finanzierungsfunktion: Der Berechtigte kann die besicherte Forderung abtreten, um sofort verfügbare Finanzmittel zu erhalten oder das Akkreditiv als Bürgschaft gegenüber seinen eigenen Lieferanten verwenden. Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven:
- Nachsicht-Akkreditive (Deferred Payment Akkreditiv): die eröffnende Bank wird in bestimmter Frist nach Einreichung der Dokumente zahlen, üblich sind 90 oder 180 Tage
- Akzept-Akkreditive: der Verkäufer erhält eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung in Form eines Wechselakzepts einer Bank, der Käufer erhält einen Warenkredit
- Negoziierungs-Akkreditive: eine Bank im Land des Begünstigten wird ermächtigt, Wechsel und/oder Dokumente anzukaufen
- Revolvierende Akkreditive: das Akkreditiv erneuert sich bei Ausnutzung oder nach Ablauf einer Zeitperiode um den gleichen Teilbetrag
- Übertragbare Akkreditive: dieses erlaubt dem Erstbegünstigten, den Kredit auf einen Zweitbegünstigten zu übertragen
- Back to Back-Akkreditive: ein selbständiges Gegenakkreditiv, eröffnet von der Bank des Zwischenhändlers zugunsten des Herstellers/Lieferanten
Im ersten Teil der ERA/UCP 600 werden die wesentlichen Begriffe definiert und interpretiert. Weiterhin wird klargestellt, dass ein Akkreditiv auch ohne ausdrückliche Vereinbarung stets unwiderruflich ist. Mit den verschiedenen Methoden der Authentisierung soll der Entwicklung moderner Techniken sowie den weltweit unterschiedlichen Gepflogenheiten Rechnung getragen werden. Bei der Eröffnung eines Akkreditivs über SWIFT müssen die ERA/UCP ausdrücklich in das Akkreditiv einbezogen werden. Sie enthalten außerdem Regeln zur Benutzbarkeit, den Pflichten der Banken bei der Abwicklung des Akkreditivs, zu den Grundsätzen der Dokumentenprüfung, zur Pflicht der Vorlage von Dokumenten sowie zur Übertragung des Akkreditivs und zur Ablösung des Erlöses.
Akkreditive sind abstrakt, d.h. sie sind losgelöst vom zugrunde liegenden Vertrag. Die an der Abwicklung eines Akkreditivs beteiligten Banken befassen sich deshalb nur mit Dokumenten, die die Ware verkörpern, nicht mit der Ware selbst. Vor der Zahlung auf ein Akkreditiv werden nur die Dokumente auf Vollständigkeit, formelle Ordnungsmäßigkeit und auf Übereinstimmung mit den Akkreditivbestimmungen geprüft. Eine Prüfung der Ware findet nicht statt.