Die Internationale Handelskammer (ICC) ist seit langem dafür bekannt, freiwillige Regeln, Richtlinien und Kodizes zu entwickeln, die Firmen weltweit bei der Ausübung einer verantwortlichen Geschäftstätigkeit unterstützen. Bereits 1977 veröffentlichte die ICC ihren ersten "Bericht über Erpressung und Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr".
Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung

Dieser Bericht enthielt die "Handlungsempfehlungen zur Korruptionsbekämpfung" ("Rules of Conduct to Combat Extortion and Bribery"), die die ICC weltweit Unternehmen zur freiwilligen Anwendung empfahl. Mit der Vorlage dieser praxisorientierten Empfehlungen begründete die ICC ihre Vorreiterrolle im Bereich der Korruptionsbekämpfung.
Bei internationalen Organisationen wie den UN und der OECD stießen diese ICC-Verhaltensrichtlinien auf großes Interesse. Seither pflegen die genannten Organisationen mit der ICC einen engen Austausch auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung.
Inzwischen hat die ICC diese Handlungsempfehlungen mehrfach überarbeitet und der geltenden Rechtsprechung sowie den aktuellen Entwicklungen innerhalb der Wirtschaft angepasst. Zuletzt erfolgte eine Anpassung im Jahr 2011 ("ICC Rules on Combating Corruption").
Politische Interessensvertretung in Deutschland und International
Neben den oben genannten Initiativen der ICC und ihrer Mitglieder im Bereich der freiwilligen Selbstregulierung stellt die politische Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene eine weitere wichtige Säule des Engagements der globalen Wirtschaftsvertretung im Bereich der Korruptionsbekämpfung dar.
So hat sich ICC Germany in Deutschland gegenüber Abgeordneten des Bundestages und Vertretern der Bundesregierung immer wieder für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption in Deutschland eingesetzt. Deutschland war lange Zeit eines der wenigen Länder, welches die Konvention noch nicht ratifiziert hatte. Umso wichtiger ist die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom Februar 2014, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung neu zu regeln. Dies machte den Weg frei für die Ratifizierung von UNCAC im Herbst 2014.
In Ergänzung zu den oben genannten Empfehlungen hat die ICC gemeinsam mit ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Instrumenten erarbeitet, das verschiedene spezifische Aspekte der Korruptionsbekämpfung abdeckt.
Downloads
- ICC Conflicts of Interest Guidelines (2018) (PDF)
- ICC Third Party Due Diligence Guide: A Guide for SMEs (2015) (PDF)
- ICC Guidelines on Gifts and Hospitality (2014) (PDF)
- ICC Anti-Corruption Clause (2012) (PDF)
- RESIST (2011) (PDF)
- ICC Rules on Combating Corruption (2011) (PDF)
- ICC Guidelines on Agents, Intermediaries and other Third parties (2010) (PDF)
- ICC Guidelines on Whistleblowing (2008) (PDF)
- Korruption bekämpfen - Ein ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft (2008) (PDF)