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Prof. Dr. Christoph Graf von Bernstorff

ist Rechtsanwalt der Kanzlei Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB in Bremen und Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bremen

Der Online-Handel boomt, nicht zuletzt bedingt durch die Umstände der Corona-Pandemie. Immer mehr Webshops verkaufen dabei auch ins Ausland. Wenn Online-Händler ihre Produkte über eine Website anbieten, verwenden sie meist AGB, die ihnen eine günstige Rechtsposition für das Vertragsverhältnis mit Kunden geben sollen. Eine AGB-Verwendung ist nicht zwingend, da auch ohne AGB-Einsatz rechtswirksame Kaufverträge entstehen können, die dann dem Gesetzesrecht unterliegen. Nun gibt es einen neuen ICC Mustertext für AGB im Onlinegeschäft.

Hier liegt bereits ein besonders wichtiger Aspekt des neuen ICC AGB-Muster für Onlineshops: Wenn ein Unternehmer AGB gegenüber ausländischen Verbrauchern einsetzt, gelten für Online-Kaufverträge in der Regel mangels anderweitiger Vereinbarung die Bestimmungen des Käuferlandes. Das macht es schwierig, einen allgemein gültigen Mustertext für weltweit einsetzbare Online-B2C-AGB zu erstellen, worauf der ICC-Mustertext auch von vornherein hinweist. Der von einer Arbeitsgruppe der „ICC-Kommission für Handelsrecht und Praxis” veröffentlichte und kostenfrei auf der ICC-Webseite erhältliche Mustertext weist auf diese Besonderheit bereits auf seiner Titelseite hin und macht deutlich, dass die Musterbedingungen nur als Anhaltspunkt für das Erstellen eigenständig formulierter Online-AGB verwendet werden sollten. Vertiefende Hinweise zur Anwendung des AGB-Musters gibt ein zusätzliches Dokument zu den „Anforderungen einer Mustertext Anwendung in EU- und Nicht-EU-Staaten”. Das Hinzuziehen von Rechtsrat ist dringend empfohlen, wenn ein Unternehmer beabsichtigt, AGB für Online B2C-Geschäfte zu verwenden, schon allein, um etwaige Wettbewerbsverstöße mit der Folge drohender Abmahnungen zu vermeiden.

Für den deutschen Markt hat die ICC Germany gemeinsam mit dem Reguvis-Verlag eine Publikation vorgelegt, die neben dem englischen Originaltext eine deutsche Übersetzung mit Kommentierung und darüber hinaus auch ein kommentiertes dt.-engl. Muster für Online-B2B- Geschäfte enthält. Zudem bietet ICC Germany gemeinsam mit dem Autor am 14.10.2021 das Seminar„AGBs für den digitalen Handel verfassen“ an.

Grundsätzliches zur Verwendung von AGB im digitalen Handel und dem ICC-Mustertext für B2C-Geschäfte im Internet

Grundsätzlich gilt für die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass diese nur dann Bestandteil werden, wenn der Verkäufer den Kunden spätestens bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist, ihm in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gibt und der Kunde sein Einverständnis erklärt hat. Wer als deutscher Unternehmer AGB im Onlinehandel mit Verbrauchern einsetzen möchte, muss zunächst grundlegende Verbraucherschutznormen beachten, die sich in den §§ 312 ff BGB in Verbindung mit Art 246 ff EGBGB befinden. Grundsätzlich ist der Onlinehändler danach verpflichtet, seinen Kunden über die Art des Zustandekommens eines online geschlossenen Vertrages zu informieren sowie darüber, ob – und falls ja, welche – Daten gespeichert werden und wie der Kunde darauf zugreifen kann. Der Verbraucherschutz verlangt auch, dass die AGB aufzeigen, wie eine online getätigte Bestellung geändert werden kann. Stets geht es zu Lasten des Verkäufers, wenn er unverständliche AGB-Klauseln verwendet; viele gesetzliche Vorschriften dürfen überhaupt nicht durch AGB zulasten des Verbrauchers abgeändert werden. Problematisch kann eine fehlerhafte Verwendung unstatthafter Klauseln in AGB (z.B. Änderung der gesetzlichen Gewährleistung nach § 438 BGB oder der Regelungen zum Übergang der Transportgefahr, §§ 447 und 475 BGB usw.) für den Onlinehändler dann werden, wenn er vom Wettbewerb deshalb kostenpflichtig abgemahnt wird.

Der ICC Mustertext für AGB im Onlinegeschäft

In der zunehmend virtuellen Welt müssen Hersteller und alle diejenigen, die wettbewerbsfähig bleiben wollen, eine Webseite unterhalten, und zwar nicht nur für die Produktwerbung, sondern auch für ihren Warenverkauf an Kunden. Daher sehen sie sich dem Problem gegenüber, dass sie Verbraucherschutzregeln einhalten und daher auch online Lieferbedingungen für Verbrauchergeschäfte (B2C) aufstellen müssen, die erheblich von denjenigen abweichen, die sie sonst beim Verkauf auf normalem Wege (B2B) verwenden. Im B2C-Geschäft müssen besondere Bestimmungen für den Käuferschutz wie etwa vorvertragliche Informationspflichten, Rücktrittsrechte und Zahlungsmethoden, eingehalten werden. Die von der ICC Arbeitsgruppe erstellten Muster Online-B2C-Bedingungen sollen Unternehmen als Grundlage dafür dienen, eigene maßgeschneiderte B2C-Lieferbedingungen zu erstellen. Daher verstehen sich die Online-Muster-Lieferbedingungen der ICC nicht als unmittelbar verwendbare Vertragsklauseln, sondern sie müssen grundsätzlich noch angepasst werden, um dem Verbraucherschutzrecht des Verbrauchers gerecht zu werden.

Der ICC-Mustertext verfolgt dabei das Ziel, die gängigsten weltweit bekannten Verbraucherschutzregeln zu berücksichtigen. Außerdem soll der Nutzer des Mustertextes dazu veranlasst werden, Verbraucherschutzregeln der (Ziel-) Länder zu überprüfen, in denen die Online-AGB-Bedingungen zur Anwendung kommen sollen. Die ICC-Arbeitsgruppe hat daher, ausgehend von den Verbraucherschutznormen der EU (insbesondere der Richtlinie 2011/83 vom 25.Oktober 2011) einen Standardmustertext entworfen, der nur alle typischen Bereiche von B2C-Kaufverträgen für den digitalen Handel umfasst. In einem zusätzlichen Dokument („Anhang für Anforderungen in EU- und Nicht-EU Staaten“) gibt die ICC weitere Hinweise auf spezifische Anforderungen, die an Online-B2C-AGB gestellt werden. Dieses Zusatzdokument, das derzeit bereits 60 Textseiten umfasst, wird auf der ICC-Website ständig weiter ergänzt und vervollständigt.

Inhaltliche Schwerpunkte Mustertext für AGB im Onlinegeschäft

Das ICC-Muster behandelt die wichtigsten Bestandteile eines Kaufvertrages, wie insbesondere (hier nur auszugsweise genannt) das Zustandekommen des Vertrages (Bestellung und Annahmeerklärung), den Kaufpreis und Zahlungs- und Lieferbedingungen, das Rücktrittsrecht des Käufers sowie das anwendbare Recht und die Streitbeilegung.

Das ICC-Muster befasst sich ausschließlich nur mit dem Online-Warenverkauf und schließt daher Dienstleistungen nicht mit ein. Außerdem soll es auch nur von Herstellern angewendet werden, die direkt online über ihre Webseite verkaufen. Kaufgeschäfte über von Dritten betriebene Marktplätze oder eine Vielzahl von Händlern werden vom ICC-Mustertext nicht umfasst.

In Ergänzung zum ICC-Muster befasst sich das umfangreiche Zusatzdokument („Anhang für Anforderungen in EU- und Nicht-EU Staaten“) mit beispielsweise dem Inhalt von B2C-Verkaufs-Webseiten, einschließlich allgemeiner Angaben, die dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen sind, ferner Angaben zur Bestellabwicklung und Preisangaben.

Fazit

Mit dem Muster für B2C-AGB für den digitalen Handel stellt die ICC der Unternehmenspraxis ein Textmodell zur Verfügung, das der Formulierung eigener Webseiten-AGB zugrunde gelegt werden kann; von einer bloßen Übernahme des Textmusters ohne Anpassung im Hinblick auf den Einsatz im Zielland des Verbrauchers wird ausdrücklich abgeraten.  Die besondere Expertise der ICC-Arbeitsgruppen und die weltweite Akzeptanz von ICC-Mustern unterstützen die Unternehmenspraxis nachhaltig und fördern den unternehmerischen Erfolg auch im Online-Geschäft.

Der Beitrag ist im ICC-Germany-Magazin, Nr. 12, erschienen. Mehr über unser Magazin erfahren und kostenfrei abonnieren.

Bildnachweis: istock