Die aktuelle Version der International Commercial Terms, Incoterms® 2020, feiert dieses Jahr ihr fünfjähriges Bestehen. Sie wurden im September 2019 von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht.
Aus diesem Anlass werfen wir einen Blick zurück auf fünf Jahre, die für den internationalen Handel sehr herausfordernd waren. Wie sind FCA, DPU und Co. in dieser Zeit bei den Unternehmen angekommen, welche Herausforderungen haben sich in der täglichen Praxis ergeben? Und welche Anforderungen zeichnen sich bereits jetzt für die nächste Version – die Incoterms® 2030 – ab?

Welche Rolle spielen die Incoterms® in Ihrer täglichen Arbeit? Welche Erfahrungen haben Sie in den letzten fünf Jahren mit der Anwendung der Regeln in Bezug auf Klarheit, Praktikabilität und Effektivität gemacht? Auf welche Herausforderungen sind Sie dabei vielleicht gestoßen?

„In über 30 Jahren Tätigkeit als internationaler Wirtschaftsanwalt und Schiedsrichter habe ich (fast) nie einen internationalen Kaufvertrag ohne Incoterms Klausel gesehen und nie AGBs ohne solche. Die Regeln wurden seit der Version 2000 immer klarer und nutzerfreundlicher, mit der Einführung und den erläuternden Kommentaren. Dadurch konnten viele Fehler bei der Auswahl des passenden Incoterms vermieden werden. So ist z. B. EXW nur noch als ein Incoterm für nationale Geschäfte und DDP nur für Ausnahmesituationen passend erklärt. Immer noch problematisch bleibt die völlig unpassende Verwendung der alten maritimen Incoterms für alle Waren, die in Containern transportiert werden, anstatt der Verwendung der passenden modernen multimodalen Incoterms. Die ICC hat hierzu 2024 ein Guidance Paper veröffentlicht, das über die Nationalkommittees erhältlich ist.“

Die Incoterms® 2020 sind in einer Zeit in Kraft getreten, in der internationaler Handel bereits durch Pandemie und gestörte Lieferketten unter Druck stand. Hinzukamen steigende Kosten/ Inflation und zunehmende internationale Konflikte. Hat sich in dieser Zeit die Standardisierung der Lieferbedingungen mit Hilfe der Incoterms® bewährt?

„Ja, auf jeden Fall. Allerdings hat in dieser Krisensituation für Lieferketten der Lieferort eine noch größere Bedeutung gewonnen. Dieser wird durch den Incoterm festgelegt und bestimmt daher, ob die Risiken und Kosten für Lieferstörungen beim Verkäufer oder beim Käufer liegen. Die Auswahl des richtigen Incoterms kann hohe Kosten vermeiden. Unbedingt zu empfehlen ist auch die Verwendung der sehr klaren standardisierten ICC Force Majeure Klausel.“

Ein Blick auf die Incoterms® 2030: Lassen sich aus der praktischen Anwendung schon jetzt neue Trends, Handelspraktiken oder auch Herausforderungen ableiten? Wenn ja, welche? Wo muss gegebenenfalls nachgeschärft werden?

„Die Digitalisierung der Dokumente ist in den Incoterms seit 2010 ausdrücklich vorgesehen. Problematisch sind aktuell eher die unterschiedlichen nationalen Vorschriften welche noch Papierdokumente verlangen, mit der folge von hohem Aufwand und Kosten für die Unternehmen. Hier wäre Handlungsbedarf. Die ICC unterstützt daher über ihre Nationalkommittees aktiv die Umsetzung des Uncitral MLETR.“.

Herzlichen Dank für das Interview!