ICC-Schiedsgerichtsklausel
Um sich bereits im Vertrag auf die ICC-Schiedsgerichtbarkeit zu einigen, bietet die ICC eine Musterklausel in verschiedenen Sprachen an. Den Parteien wird angeraten, die Klausel ihrer speziellen Situation anzupassen. Sind sich beide Parteien einig, kann die Schiedsgerichtsbarkeit im Einzelfall auch nach Entstehen eines Streites nachträglich vereinbart werden.
In der Schiedsklausel kann der Schiedsort, das geltende Recht, die Anzahl und die Benennung von Schiedsrichtern sowie die Sprache des Verfahrens geregelt werden. Ist dies nicht erfolgt, entscheidet das Schiedsgericht auf der Grundlage der Schiedsgerichtsordnung der ICC.
Dem Schiedsverfahren kann ein Mediationsverfahren nach den ADR-Regeln der ICC vorgeschaltet werden. In rund 80 Prozent der Fälle wird bereits im Mediationsverfahren eine Einigung erzielt. Durchschnittlich dauern Mediationsverfahren nur vier Monate und kosten rd. 20.000 US $. Zur ICC-Schiedsklausel
Die neue Fassung der ICC-Schiedsgerichtsordnung (kurz: „Schiedsordnung“) ist ab 1. Januar 2021 gültig. Sie wird aktuell in viele Sprachen (u.a. Deutsch) übersetzt, rechtlich verbindlich werden nur die englische und französische Fassung sein.
Lesen sie außerdem mehr in dem Artikel „Die neue ICC-Schiedsordnung 2021“ von Dr. Elke Umbeck und Dr. Jonas Pust: Nach gut drei Jahren hat die ICC ihre Schiedsregeln punktuell modernisiert, um aktuellen Entwicklungen wie der Prozessfinanzierung und virtuellen mündlichen Verhandlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird das Verfahren insbesondere im Bereich der Mehrparteien- und Mehrvertragsschiedsverfahren behutsam flexibilisiert. Was für Anwender von Schiedsverfahren wichtig ist, wenn sie die neue ICC-Schiedsordnung 2021 nutzen.