ICC-Schiedsgerichtsklausel

Um sich bereits im Vertrag auf die ICC-Schiedsgerichtbarkeit zu einigen, bietet die ICC eine Musterklausel in verschiedenen Sprachen an. Den Parteien wird angeraten, die Klausel ihrer speziellen Situation anzupassen. Sind sich beide Parteien einig, kann die Schiedsgerichtsbarkeit im Einzelfall auch nach Entstehen eines Streites nachträglich vereinbart werden.

In der Schiedsklausel kann der Schiedsort, das geltende Recht, die Anzahl und die Benennung von Schiedsrichtern sowie die Sprache des Verfahrens geregelt werden. Ist dies nicht erfolgt, entscheidet das Schiedsgericht auf der Grundlage der Schiedsgerichtsordnung der ICC.

Dem Schiedsverfahren kann ein Mediationsverfahren nach den ADR-Regeln der ICC vorgeschaltet werden. In rund 80 Prozent der Fälle wird bereits im Mediationsverfahren eine Einigung erzielt. Durchschnittlich dauern Mediationsverfahren nur vier Monate und kosten rd. 20.000 US $. Zur ICC-Schiedsklausel

Die neue Fassung der ICC-Schiedsgerichtsordnung (kurz: „Schiedsordnung“) ist seit dem 1. Juni 2026 gültig. Sie wird in viele Sprachen (u.a. Deutsch) übersetzt; rechtlich verbindlich sind nur die englische und die französische Fassung.