Hohe Qualität

Die besonderen Merkmale der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit – die enge Begleitung des Verfahrens durch den Schiedsgerichtshof und die genaue Prüfung des Schiedsspruchs – haben zum weltweit hohen Renommé der ICC-Streitbeilegung beigetragen.

Die Ernennung eines Schiedsrichters erfolgt in vielen Fällen durch die Parteien selbst oder über das Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs. Einigen sich die Parteien auf die Ernennung von drei Schiedsrichtern, darf jede Partei einen Schiedsrichter benennen und der vorsitzende Schiedsrichter wird – wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben – über das Sekretariat des Courts ernannt (Nominierung durch ein Nationalkomitee oder Ernennung direkt durch den Court).

Schnelligkeit

Schiedsverfahren dauern in der Regel nicht so lange wie staatliche Gerichtsverfahren, die über mehrere Instanzen gehen. Bei ICC-Schiedsverfahren überwacht das ICC-Sekretariat die Einhaltung von Fristen und stellt den Fortgang des Verfahrens sicher. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind bindend und können nur bei erheblichen Verstößen – z.B. gegen Verfahrensgrundsätze – aufgehoben werden.

Flexibilität

Es bleibt den Vertragsparteien überlassen, in welchem Land und in welcher Sprache ein Schiedsverfahren stattfinden soll. Frei wählbar ist auch das anwendbare Recht und die Anzahl und Nationalität der Schiedsrichter. Alle Schiedsfälle müssen beim Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofes der ICC in Paris angemeldet werden und werden von dort aus betreut.

Eilverfahren

Um die Durchsetzung eines späteren Schiedsspruchs sicherzustellen, kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei Sicherungsmaßnahmen und vorläufige Maßnahmen anordnen.

In besonders dringenden Fällen ermöglicht die ICC-Schiedsgerichtsordnung die Hinzuziehung eines Eilschiedsrichters. Dieser entscheidet innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Akten über Sicherungsmaßnahmen und vorläufige Maßnahmen. Dies kann insbesondere in den Ländern hilfreich sein, die nicht über einen effektiven vorläufigen Rechtsschutz verfügen.

Kosteneffizienz

In der Regel ist ein ICC-Schiedsverfahren kostengünstiger als der Rechtsstreit – gegebenenfalls über mehrere Instanzen – vor einem ordentlichen Gericht. Die ICC-Verfahrenskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes und der Anzahl der Schiedsrichter. Sie können im Vorfeld eines Verfahrens über einen Kostenkalkulator eingegrenzt werden. Die große Unbekannte in Schiedsverfahren sind die Anwaltskosten, die in vielen Fällen ein Vielfaches der Verfahrenskosten des ICC-Schiedsgerichtshofes ausmachen.

Vertraulich und doch transparent

Die Vertraulichkeit der Verfahren ist oft ausschlaggebender Grund der Parteien, die Schiedsgerichtsbarkeit zu nutzen. Mit Einverständnis der Parteien können Informationen zum Verfahren herausgegeben werden. Auf Antrag einer Partei und nach Zustimmung aller Beteiligten können die Gründe für bestimmte administrative Entscheidungen des Sekretariats des Schiedsgerichtshofes genannt werden, z.B. die Ablehnung oder Ersetzung von Schiedsrichtern.

Wichtige Urteile werden u.a. im Bulletin des Internationalen Gerichtshofs regelmäßig anonymisiert veröffentlicht und sind über eine kostenpflichtige Datenbank abrufbar. Dies ermöglicht es Experten, die Rechtsfortbildung bei Schiedssprüchen zu verfolgen. Neben den Statistiken zu Fallzahlen werden seit Anfang 2016 die Schiedsrichter in ICC-Schiedsverfahren auf der Webseite des Courts veröffentlicht.

Vollstreckbarkeit

Einer der größten Vorteile der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit ist die internationale Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche. Das sog. „New Yorker Übereinkommen“ der UN aus dem Jahr 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche wurde bislang von mehr als 140 Staaten unterzeichnet. Für bedeutende Handelsnationen wie die USA, China oder die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist das Übereinkommen damit rechtlich bindend.

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ICC-Schiedssprüche anzuerkennen und auf Antrag der Partei zu vollstrecken. Für Urteile ordentlicher Gerichte besteht keine derartige Verpflichtung. Bei der Vollstreckung eines ICC-Schiedsspruchs sind auch keine höheren Kosten zu befürchten als bei der Vollstreckung eines inländischen Urteils.

Neutralität

Internationale Schiedsgerichte sind neutral. Anders als bei nationalen Gerichten muss der Austragungsort des Schiedsgerichts keine Verbindung zu den Heimatländern der Parteien aufweisen. Die Parteien können jeden Ort, jede Rechtsart und jede Sprache auswählen. Ziel ist es, zwischen den Parteien Waffengleichheit herzustellen und keine Partei aufgrund der besseren Kenntnis des eigenen Gerichtssystems, der Sprache etc. zu übervorteilen.