

Digitalisierung des Außenhandels
Elektronische Transport- und Warenwertpapiere in Deutschland
Das deutsche Recht erlaubt die umfassende Verwendung elektronischer Transportdokumente und Warenwertpapiere. Bereits im Jahr 2013 wurden im Zuge der Reform des Seehandelsrechts im Handelsgesetzbuch (HGB) digitale Öffnungsklauseln für den Einsatz elektronischer Dokumente in das HGB eingefügt. Dennoch besteht regulatorischer Handlungsbedarf, da nicht alle Dokumente des internationalen Handels von diesen Öffnungsklauseln umfasst wurden und daher noch immer auf Papier ausgestellt werden. Überdies fehlt es an konkreten, für die Rechtsanwender klar verständlichen Regeln für die technische Umsetzung elektronischer Dokumente.
Mehr erfahren in den Ergebnissen der ICC-Studie „Creating a Modern Digital Trade Ecosystem“ (Oktober 2021):
Analyse für die G7-Staaten: Download [Eng]
Analyse für den Fall Deutschland: Download [Eng]
Bericht für den Fall Deutschland: Download [Deu]
Bericht für den Fall Deutschland: Download [Eng]

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