Incoterms® 2020 Publikationen: Buch, E-Book und Poster erhältlich im Webshop unter iccgermany.de/shop

Alles auf einen Blick

Was sind Incoterms® und wozu dienen sie?

Die Incoterms®-Regeln sind global anwendbare Standards. Sie legen die Lieferbedingungen in internationalen Geschäften fest. Denn sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware: Wann geht die Ware vom Verkäufer auf den Käufer über? Wer trägt welche Transportkosten? Wer übernimmt, ab wann die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und/oder die Versicherungskosten? Die Incoterms®-Klauseln regeln jedoch nicht Dinge wie die Zahlungsbedingungen, der Eigentumsübergang einer Ware oder die Streitbeilegung. Allerdings werden die Regeln  erst rechtsverbindlich, wenn sie – beispielsweise im Kaufvertrag – zwischen Verkäufer und Käufer ausdrücklich vereinbart werden.

Was sind Incoterms® 2020? Welche Fassung gilt?

Die ICC hat mit den Incoterms® 2020 die neuste Version der Lieferbedingungen veröffentlicht. Diese sorgen weltweit für klare Regelungen in Handelsgeschäften. Seit dem 1. Januar 2020 finden sie Anwendung. Mit der ersten Veröffentlichung des Incoterms®-Regelwerk im Jahre 1936 wurden erstmals global gültige Standards für die Lieferbedingungen bei internationalen Geschäften angeboten. Heute sind sie in über 120 Ländern anerkannt. Zur Übersicht der Änderungen.

Wer veröffentlicht Incoterms® und wie oft?

Die Incoterms® werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht, die sie regelmäßig überarbeitet. Die Klauseln werden im 10-Jahres-Rhythmus den aktuellen Handelsgebräuchen angepasst. Erarbeitet werden sie von der ICC und ihren Mitgliedern aus 130 Ländern. Dazu zählen neben Unternehmen auch Industrie- und Handelskammern und international tätige Anwaltskanzleien. Deren geballtes Fachwissen, das in die Incoterms® einfließt, macht diese so nutzerfreundlich und praxisnah. Zur Geschichte der Incoterms®.

Nutzen Sie die Incoterms® 2020 App der ICC

  • Beschreibungen zu jeder der einzelnen elf Handelsklauseln im englischen Originaltext
  • Exklusive Inhalte, wie z. B. kostenloser Zugriff auf die vollständige Einführung der Incoterms® 2020-Publikation, die Dos and Don’ts der Handelsklauseln
  • Unterschiede zwischen Incoterms® 2010 und Incoterms® 2020

> Kostenfreier Download via Apple App Store und Google Play

Was die Incoterms® Regeln

Die Incoterms® erleichtern den weltweiten Handel. Sie legen die Verteilung der Preis- und Sachgefahr bei der internationalen Beförderung von Waren fest. Die Incoterms® einfach erklärt:

Sie bestimmen die wesentlichen Pflichten von Verkäufer und Käufer rund um die Lieferung der Ware und klären Fragen wie:

Welche  Partei kümmert sich um den Transport der Ware bzw. die Ausfuhr-/Einfuhrabfertigung?

Wann geht die Ware vom Verkäufer in die Verantwortungssphäre des Käufers über (Gefahrenübergang)?

Wie werden die Kosten und Risiken auf Käufer und Verkäufer verteilt? Wer zahlt was?

Wie erfolgt die Lieferung und Übernahme der Ware?

Gleichzeitig werden damit indirekt die folgenden Fragen geregelt:

  • Warendokumente: Wer muss die erforderlichen bzw. gewünschten Warendokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Transportdokumente: Wer muss welche Transportdokumente beschaffen? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Versicherung: Wer muss die Ware für welche Teilprozesse versichern? Wer trägt die Kosten hierfür?
  • Information: Wer muss die Partner mit welchen Informationen zu welchem Zeitpunkt versorgen?
  • Warenprüfung: Wer muss die Warenprüfung durchführen und wer muss diese Prüfung bezahlen?
  • Verpackung: Wie muss die Ware verpackt werden? Wer bezahlt den Verpackungsprozess und die Verpackungsmaterialien?

Was regeln die Incoterms® NICHT und was sollte daher im Kaufvertrag separat definiert werden?

  • Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
  • Eigentumsübergang (im Gegensatz zum Besitzübergang)
  • Folgen von Verstößen gegen die Incoterms®-Verpflichtungen
  • Haftungsausschlüsse
  • Ersatzlieferungen

Originaltexte der Incoterms® 2020

 

Incoterms® 2020 - Welche Incoterms® gibt es? Welche Bedeutung haben sie?

Incoterms® 2020 Übersicht: Die insgesamt elf Incoterms®-Klauseln folgen alle demselben strukturierten Aufbau. Sie legen unter anderem den Kostenübergang sowie den Lieferort und den Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer fest. Grundsätzlich erfolgt die Einteilung der Incoterms® nach der Transportart Klauseln für jede Transportart: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport: FAS, FOB, CFR, CIF.

Zu beachten: Wer eine Incoterms®-Klausel in einen Vertrag einbezieht, vereinbart die umfassenden, mehrseitigen Ausführungen zur jeweiligen Klausel aus dem Regelwerk „Incoterms® 2020, Deutsch-Englisch“ mit. Daher bitte den umfassenden Originaltext berücksichtigen. Er ist hier käuflich zu erwerben.

Die E-Klausel

EXW ist als sogenannte Abholklausel immer dann die richtige Wahl, wenn der Käufer die Risiken und die Kosten der gesamten Transportstrecke ab dem Werk des Verkäufers (sofern dies als benannter Lieferort bestimmt wurde) tragen soll und dies auch tatsächlich kann. Da sämtliche Kosten ab dem benanntem Abholort zulasten des Käufers gehen. Außerdem beginnt der Gefahrenübergang auf den Käufer ab Bereitstellung am benannten Lieferort durch den Verkäufer.

EXW - Ab Werk // Ex Works

‘Ab Werk‘ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer an einem anderen benannten Lieferort (z. B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt. Dieser benannte Ort kann auch auf dem Gelände des Verkäufers liegen. Denn der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

Die F-Klauseln

F-Klauseln bieten sich an, wenn der Käufer nicht die Kosten und das Risiko für den gesamten Transportweg, sondern nur für den Haupttransport tragen soll.  In diesem Zusammenhang bedeutet „frei“, dass der Käufer die Kosten ab dem benannten Lieferort zu tragen hat. Bis dorthin trägt der Verkäufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware.

FCA - Frei Frachtführer // Free Carrier

„Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

FAS - Frei Längsseite Schiff // Free Alongside Ship [nur See- und Binnenschiffstransport]

„Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen verbracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB - Frei an Bord // Free on Board [nur See- und Binnenschiffstransport]

„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder bereits so für die Verschiffung gelieferte Waren zu beschaffen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

Die C-KIauseln

Die C-Klauseln werden gewählt, wenn die Kosten des Haupttransports vom Verkäufer übernommen werden. Die Transportkosten bis benanntem Bestimmungsort/-hafen gehen zulasten des Verkäufers; mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.

CPT – Frachtfrei // Carriage Paid To

„Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer an einen vereinbarten Ort (soweit ein solcher Ort vereinbart ist) liefert. Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag ab und trägt die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten.

CIP - Frachtfrei versichert // Carriage and Insurance Paid to

„Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer an einen vereinbarten Ort (soweit ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert. Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag ab und trägt die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten. Zudem verpflichtet sich der Verkäufer, einen Transportversicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo Clause A) für die auf den Käufer übergehende Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports von der Lieferstelle mindestens bis zum Bestimmungsort abzuschließen.

CFR - Kosten und Fracht // Cost and Freight [See- und Binnenschiffstransport]

„Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder bereits so für die Verschiffung gelieferte Waren zu beschaffen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Anders als bei FOB schließt der Verkäufer den Beförderungsvertrag ab und trägt die Frachtkosten bis zum benannten Bestimmungshafen.

CIF - Kosten, Versicherung und Fracht // Cost, Insurance and Freight [See- und Binnenschiffstransport]

„Kosten, Versicherung und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so für die Verschiffung gelieferte Waren zu beschaffen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag ab und trägt die Frachtkosten zum benannten Bestimmungshafen. Zudem schließt der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung ab, die zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) entspricht.

Die D-Klauseln

Bei den D–Klauseln gehen die Transportkosten bis zum benanntem Bestimmungsort/-hafen zulasten des Verkäufers. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware am Bestimmungsort auf den Käufer über.

DAP - Geliefert benannter Ort // Delivered at Place

„Geliefert benannter Ort“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort entstehen.

DPU - Geliefert benannter Ort entladen // Delivered at Place Unloaded

“Geliefert benannter Ort entladen“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware vom ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und an einem benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum und der Entladung der Ware am benannten Bestimmungsort entstehen.

DDP - Geliefert verzollt // Delivered Duty Paid

„Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen. Er hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. Die Klausel DDP stellt die Maximalverantwortung für den Verkäufer dar und sollte nur dann vereinbart werden, wenn keine Mitwirkungspflichten des Käufers, z.B. bei der Einfuhr der Ware, bestehen. Denn der Verkäufer muss nicht nur bis zum genannten Bestimmungsort liefern und alle Importzölle und sonstige Abgaben zahlen, sondern ist darüber hinaus auch verpflichtet, alle Zollformalitäten selbst zu erledigen.

Januar 2024 ICC Guidance Note für FCA, CPT und CIP bei Transport in Containern über internationale Häfen

Neue ICC Guidance Note: Best Practice für FCA, CPT und CIP bei Transport in Containern, die über Häfen weltweit verschifft werden.

Der Leitfaden wurde anhand einer von Mitgliedern der ICC Global Commission on Commercial Law and Practice und nationalen Ausschüssen der ICC durchgeführten Untersuchung zu Schwierigkeiten in der Incoterms®-Anwendung erstellt – mit dem Ziel, Unstimmigkeiten für Unternehmen zu reduzieren.

Incoterms.2020 – Guidance Note – Containers-and-Ports – January2024 (002)

Weitere Hinweise

Vorsicht vor nicht vertrauenswürdigen Incoterms®-Quellen

Es gibt eine beträchtliche Menge irreführender Informationen über die Incoterms®-Regeln im Internet. Sofern Materialien zu den Incoterms® nicht von der ICC bezogen werden und auch nicht eindeutig durch die Internationale Handelskammer lizenziert worden sind, sollte sich jeder Nutzer der Existenz unvollständiger, ungenauer und inoffizieller Informationen bewusst sein.

Das Regelwerk der Incoterms® ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Inhaberin der Urheberrechte an der deutschsprachigen Version ist ICC Germany e.V. und an der englischsprachigen Version der Incoterms® die ICC-Zentrale in Paris (ICCWBO). Sofern nicht gesetzlich zulässig, ist jede Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Übersetzung oder Anpassung des Regelwerks, auch auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung der ICC untersagt. Zudem ist der Begriff „Incoterms®“ eine eingetragene Marke der ICC. Die Regelungen zur ordnungsgemäßen Verwendung dieser Marke finden Sie unter https://iccwbo.org/incoterms-copyright/

Fragen an die Internationale Handelskammer (ICC)

Bitte beachten Sie, dass die ICC als Herausgeberin der Incoterms® nur allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dieser Publikation beantworten kann.

Neu: Für Anfragen aus der Praxis bezüglich Anwendung der Incoterms® 2020 bietet ICC Germany eine geschlossene LinkedIn-Gruppe mit Experten der ICC Germany. Sie bietet Praktikern und Experten aus dem Kosmos der Incoterms® die Gelegenheit, sich in einem geschützten Rahmen zu vernetzen und über Erfahrungen, Meinungen und Fragen aus der Praxis auszutauschen. Außerdem halten wir Sie auf diesem Wege über das aktuelle Geschehen auf dem Laufenden. Link zur Gruppe: https://www.linkedin.com/groups/13905052/

Konkrete Rechtsfragen sowie Anfragen bzgl. konkreter Transaktionen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl zu wenden. Diese Anfragen können seitens ICC nicht beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.