Carnet ATA-System

Zoll- und mehrwertsteuerfreie vorübergehende Einfuhr

Was ist die Bedeutung? Das Carnet ATA-System ist per Definition ein international anerkanntes Zolldokument, ein „Warenpass“, der bei der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr bestimmter Warengruppen eingesetzt wird. Es gestattet die zoll- und mehrwertsteuerfreie vorübergehende Einfuhr von Waren bis zu einem Jahr. Die Initialen „ATA“ setzen sich zusammen aus den Anfangsbuchstaben der französischen und englischen Bezeichnung für vorübergehende Einfuhr „Admission Temporaire/Temporary Admission.“

Carnets ATA können für fast alles verwendet werden, so beispielsweise für:

  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
  • Waren für Messen und Ausstellungen

Carnets ATA decken das Übliche und Unübliche: Computer, Reparaturwerkzeuge, Foto- und Filmausrüstung, Musikinstrumente, Industriemaschinen, Fahrzeuge, Schmuckwaren, Bekleidung, medizinische Geräte, Flugzeuge, Rennpferde, Kunstwerke, Antiquitäten, Theaterkostüme, Soundanlagen von Rockbands und vieles mehr. Nicht mit einem Carnet ATA transportiert werden können allerdings verderbliche und zum Verzehr bestimmte Waren sowie zur Be- oder Verarbeitung oder Reparatur bestimmte Waren.

Einfacher und schneller den Zoll passieren

Durch das Carnet ATA entfallen für den Exporteur die Mehrwertsteuer und Zollabgaben. Der Carnet-Inhaber muss am Zoll keine Sicherheiten hinterlegen. Das Carnet ATA vereinfacht den Grenzübertritt mit einem einzigen Dokument für alle Zollformalitäten. Mit einem Carnet ATA können Verkäufer, Aussteller und andere Geschäftsleute ihre Zollformalitäten zu vorausberechneten Kosten durchführen, eine Einfuhr in mehrere Länder vornehmen, das Carnet ATA für mehrere Einfuhren während der maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr benutzen, bei der Rückkehr in ihr Heimatland die Waren ohne Probleme oder Verzögerungen wieder einführen. Die ICC verwaltet das System und gewinnt auch neue Mitgliedsstaaten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wie bekommt man ein Carnet ATA?

Carnet ATA beantragen: Carnets werden ausgestellt durch Handelskammern und ähnliche Wirtschaftsorganisationen, welche sich der internationalen Bürgschaftskette angeschlossen haben. Die World Chambers Federation (WCF), welche die Mitgliedskammern der in Paris beheimateten Internationalen Handelskammer (ICC) zusammenschließt, ist verantwortlich für die Verwaltung der Kette. In Deutschland sind für die Ausstellung die ortsansässigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) verantwortlich. Zum IHK-Finder.

Was kostet ein Carnet ATA?

Die Gebühren sind nicht in allen Ländern gleich. Sie hängen ab von Faktoren wie dem Warenwert, der Anzahl der Länder, die besucht werden bzw. in die die Einfuhr vorgenommen werden soll, den Kosten für Versicherungen oder andere Dienstleistungen.

Wie funktioniert das Carnet ATA-System?

In jedem Land der ATA-Kette gibt es eine nationale Garantieorganisation, die sowohl von der nationalen Zollverwaltung als auch von der Word Chambers Federation (WCF) anerkannt ist. Der Bürge ist ermächtigt zur Ausgabe von Carnets und zur Autorisierung regionaler Handelskammern, welche Carnets in seinem Namen ausstellen. Die internationale ATA-Bürgschaftskette bietet wechselseitig die Gewähr gegenüber den Zollverwaltungen, dass Zölle und Steuern bei Unregelmässigkeiten auch abgeführt werden – zum Beispiel bei Verkauf statt Wiederausfuhr der Waren.

Das Carnet ATA funktioniert unter internationalen Zollabkommen, welche durch die Weltzollorganisation (WCO) verwaltet werden. Der World ATA Carnet Council (WATAC), ein Verwaltungsrat, steuert das System in Zusammenarbeit mit der WCO. WATAC und ATA-Experten fördern das Carnet ATA in Afrika, in Asien und im pazifischen Raum, in Lateinamerika, Osteuropa und im Mittleren Osten.

Seit 1963 hat sich das Carnet ATA-System von zunächst wenigen westeuropäischen Ländern auf inzwischen rund 80 Staaten verbreitet. Gegenwärtig werden jährlich weltweit rund 175.000 Carnets mit einem Warenwert in Höhe von fast 25 Milliarden US$ ausgestellt.