„Die Incoterms® sind ein Must-have und werden in rund 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen. Die Incoterms® 2020 berücksichtigen geänderte Handelspraktiken, Neuerungen in der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen. Wir können jedem, der in Europa oder international Handel treibt, nur empfehlen, sich noch in diesem Jahr mit den neuen Incoterms® zu beschäftigen“, so Oliver Wieck, Generalsekretär ICC Germany in Berlin.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.
  • Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung.
  • Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an.
  • Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Die neuen Incoterms®-Regeln sind zugänglicher und einfacher in der Verwendung als die Incoterms® 2010:

  • Die Anmerkungen zu den Incoterms®-Klauseln wurden durch ausführliche Grafiken ergänzt und sie enthalten aktuelle Tipps zum Umgang mit den Klauseln und zur Lösung von Missverständnissen.
  • Die neuen Regeln enthalten eine detaillierte Einleitung zu den Kernpunkten der Regeln. Dies erleichert die Auswahl der passenden Klausel für bestimmte Transaktion und dem Verhältnis zwischen Kaufvertrag und Beförderungs- bzw. Versicherungsverträgen.
  • Die Incoterms® enthalten zum ersten Mal eine Übersicht über die einzelnen Regeln der jeweiligen Klauseln, wodurch die Vergleichberkeit – z.B. des Übergangs der Preis- und Sachgefahr – in den einzelnen Klauseln erleichtert wird.
  • Die zehn Abschnitte, die in jedem der elf Incoterms® 2020-Klauseln vorkommen, wurden so geordnet, dass sie jetzt dem Ablauf eines typischen Warenverkauf entsprechen.Weitere Informationen und Bestellung über www.incoterms2020.de

Über die Incoterms®
Die Incoterms®-Regeln sind global anwendbare Standards zu den Lieferbedingungen in internationalen Geschäften (International Commercial Terms). Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware: wann geht die Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, wer trägt welche Transportkosten, wer übernimmt ab wann die Haftung für Verlust und Beschädigung der Ware und/oder die Versicherungskosten. Nicht geregelt wird durch die Incoterms®-Klauseln z.B. die Zahlungsbedingungen, der Eigentumsübergang einer Ware oder die Streitbeilegung.

Die Incoterms®-Klauseln sind weltweit anerkannt und werden auch tatsächlich in 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen. Mit der ersten Veröffentlichung des Incoterms®-Regelwerk im Jahre 1936 wurden erstmals global gültige Standards für die Lieferbedingungen bei internationalen Geschäften angeboten, die heute in über 120 Ländern anerkannt sind

Mehr Info
Ansprechpartner
Henriette Hartmann

Tel. + 49 (0) 30 - 200 7363 13

henriette.hartmann@iccgermany.de