Der höheren Gewalt („Force Majeure“) werden im internationalen Handel unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse zugeordnet, die außerhalb der Kontrolle aller an einem Handelsgeschäft Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden waren. Dazu gehören z.B. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Hurrican, Feuer oder Pandemien. In diesen Fällen entfällt die Lieferverpflichtung.

Force Majeure wird je nach den von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung entwickelten Grundsätze jedoch höchst unterschiedlich interpretiert. Daher bietet die ICC eine Force Majeure-Klausel an, um Vertragspartner die Einigung auf eine international akzeptierten Text zu erleichtern. Mit der Aufnahme der Klausel vereinbaren die Vertragspartner, dass in Fällen höherer Gewalt die Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen entfallen. Die ICC-Kausel gibt es sowohl als Lang- als auch als Kurzversion, für die Aufnahme in den Vertrag genügt der Hinweis: „Die ICC-Klausel über höhere Gewalt (Lang- bzw. Kurzversion) ist Bestandteil des vorliegenden Vertrags“.

„Die neue ICC-Musterklausel bietet Unternehmen eine ausgewogene und rechtssichere Lösung für den Fall, dass Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorhersehbar waren, die Vertragserfüllung durch die Parteien verhindern oder stören“, sagt Christian Steinberger, Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA) und stellvertretender Vorsitzender der ICC-Kommission Handelsrecht und -praxis, der an der Ausarbeitung der Klausel mitgewirkt hat.

„Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass in vielen Lieferverträgen der Eintritt von höherer Gewalt und seine Folgen unzureichend geregelt war. Unsere im März dieses Jahres aktualisierten Musterklauseln regeln klar, wann ein Fall „höherer Gewalt“ oder „Force Majeure“ vorliegt und welche Auswirkung dies auf die vertraglichen Verpflichtungen hat. Die Klauseln können unabhängig von der dem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsordnung in alle internationalen Verträgen aufgenommen werden“, sagte Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany.

Zum kostenfreien Download der Musterklausel (Kurz- und Langversion) >>

Hier eine Übersicht zu allen Sprachversionen, inklusive Englisch >>

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Ansprechpartner
Dr. Birte Grages

Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20

Birte.Grages@iccgermany.de