Die Incoterms® der ICC sind fester Bestandteil von 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge. Nationale Regelungen und Vorschriften können die Anwendung der Incoterms® jedoch beeinflussen. So muss beispielsweise in einigen Ländern die Transportversicherung zwingend von einem lokalen Anbieter gestellt werden; in anderen ist die Importabfertigung ausschließlich durch ansässige Unternehmen zulässig, was sich auf die Anwendung von CIP (Carriage and Insurance Paid), CIF (Cost, Insurance and Freight) oder DDP (Delivered Duty Paid) auswirken kann.

Ein im Januar 2025 veröffentlichter neuer Leitfaden der Internationalen Handelskammer (ICC) adressiert diese nationalen Barrieren bei der Anwendung der Incoterms®. Er gibt einen detaillierten und aktuellen Überblick über länderspezifische Vorschriften, die sich hier auswirken, und zeigt, wie Unternehmen mögliche Risiken effektiv minimieren können.

Der Leitfaden kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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Ansprechpartner
Dr. Birte Grages

Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20

Birte.Grages@iccgermany.de