Eine neue Steuerregelung der Vereinten Nationen könnte für die Länder des Globalen Südens jährliche Einnahmeverluste in Höhe von schätzungsweise 241 Millionen US-Dollar bedeuten. Dies zeigen die Ergebnisse des am 03. Februar 2026 veröffentlichten Berichts von Oxford Economics, der von der ICC in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht ist die erste unabhängige quantitative Bewertung der potenziellen wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der neuen UN-Regelung auf grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Das UN-Musterabkommen ist eine Vorlage, die von Ländern zur Aushandlung von Steuerabkommen verwendet werden kann, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung zu reduzieren. Im Jahr 2025 führte der UN-Sachverständigenausschuss für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen Artikel 12AA (früher bekannt als Artikel XX) ein – eine neue Bestimmung, die die Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen erheblich umgestaltet hat: Artikel 12AA deckt durch einen außergewöhnlich breiten Anwendungsbereich alle Arten von Dienstleistungen ab und gewährt so Quellenländern ein spezifisches Besteuerungsrecht für Dienstleistungsgebühren. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister in diesem Hoheitsgebiet gar nicht physisch präsent ist.
Der Bericht von Oxford Economics kommt zu dem Schluss, dass die geschätzten sieben Milliarden US-Dollar an Quellensteuergewinnen, also Steuern, die auf aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen dadurch erhoben werden, vollständig durch indirekte Verluste aufgehoben würden. Diese indirekten Verluste würden durch einen Rückgang des Dienstleistungshandels, geringere ausländische Direktinvestitionen und ein schwächeres Wirtschaftswachstum verursacht. Berücksichtigt man diese Auswirkungen, so entsteht den Entwicklungsländern ein Netto-Fiskalverlust von rund 241 Millionen US-Dollar pro Jahr, da diese Länder besonders stark an Wettbewerbsvorteilen verlieren und Dienstleistungsimporte einbüßen würden.
Die ICC ruft daher politische Entscheidungsträger:innen dazu auf, bei Steuerüberlegungen auch Risiken bezüglich einer verminderten Handelsintegration und geringerer Investitionen einzubeziehen. Ansonsten könnten internationale Steuerreformen unbeabsichtigt als Wachstumshemmer fungieren.
Den gesamten Bericht können Sie hier einsehen.
Mehr Info
Ansprechpartner
Dr. Birte Grages
Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20
Birte.Grages[at]iccgermany.de
