Die Überarbeitung zielt darauf ab, Effizienz, Klarheit und Anwenderfreundlichkeit weiter zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit den Anforderungen von Nutzern weltweit gerecht bleibt. Sie knüpft an die vorherige Reform an, die im Januar 2021 in Kraft trat, und trägt der fortlaufenden Entwicklung der Schiedspraxis Rechnung.

Die aktualisierten Regeln führen neue Verfahren ein und optimieren bestehende Bestimmungen. Im Fokus stehen eine Straffung der Abläufe sowie eine effektivere Verfahrensführung. Gleichzeitig bleibt die für die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit charakteristische Flexibilität erhalten – insbesondere die Möglichkeit für Parteien, Schiedsrichter:innen auszuwählen und Verfahren innerhalb des Regelwerks individuell zu gestalten.

Bis heute wurden mehr als 30.000 Verfahren unter der ICC-Schiedsgerichtsordnung registriert. Die jüngste Überarbeitung erfolgte durch das Präsidium des ICC-Schiedsgerichtshofs und das ICC-Sekretariat, unter Mitwirkung der ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und ADR, der Mitglieder des ICC-Schiedsgerichtshofs sowie der Leitung der ICC Dispute Resolution Services.

Die Verabschiedung der neuen Regeln erfolgt vor dem Hintergrund einer weiterhin hohen Nutzung der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit. Im Jahr 2025 wurden 881 neue Verfahren eingeleitet, während der Gesamtwert anhängiger Streitigkeiten 299 Milliarden US-Dollar erreichte. Die Streitwerte reichten von knapp 2.500 US-Dollar bis zu 31 Milliarden US-Dollar und verdeutlichen die große Bandbreite der von der ICC betreuten Fälle.

Die ICC wird die Schiedsgerichtsordnung 2026 demnächst veröffentlichen und im Vorfeld des Inkrafttretens weitere Informationen sowie praktische Leitlinien bereitstellen, um Nutzer und Praktiker zu unterstützen. Die überarbeiteten Regeln gelten für alle Schiedsanträge, die ab dem 1. Juni 2026 eingereicht werden. Nutzer werden dazu ermutigt, sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen, insbesondere dort, wo neue Verfahrensanforderungen die Einleitung von Verfahren betreffen können.

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Ansprechpartner
Dr. Birte Grages

Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20

Birte.Grages[at]iccgermany.de