Diese Regeln tragen dazu bei, grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten durch den Einsatz von Sachverständigen und neutralen Dritten zeit- und kosteneffizient beizulegen.

Sachverständige beurteilen Probleme aus allen Bereichen – sowohl im Bereich der Technik und Finanzen, als auch hinsichtlich rechtlicher oder prozessualer Fragestellungen. Sie sind ausgewiesene Experten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet und oft besonders für internationale Streitigkeiten qualifiziert.

Diese Sachverständigen können beispielsweise bei der Bewertung eines Unternehmens vor dem Hintergrund eines Verkaufs einbezogen werden oder Aussagen über die Qualität gelieferter Waren und Dienstleistungen treffen.

Ebenso können sie ihre Expertise bei der gütlichen Streitbeilegung, vor dem ICC-Schiedsgerichtshof oder staatlichen Gerichten einbringen.

Die Sachverständigenregeln können unabhängig von oder in Verbindung mit anderen Verfahren der ICC-Streitbeilegung angewandt werden. Ohne zusätzliche Kosten können beispielsweise Schiedsrichter in einem Verfahren der ICC-Schiedsgerichtsordnung das International Centre for ADR darum bitten, einen qualifizierten Experten vorzuschlagen, der dann zum vom Schiedsgericht ernannten Sachverständiger gewählt werden kann.