Die Änderungen der neuen Incoterms® 2020 im Überblick

Hier finden sie die Änderungen der neuen Incoterms® 2020:
Dieses Übersichtsblatt erklärt Ihnen die wichtigsten Änderungen der Incoterms® 2010 im Vergleich zu den Incoterms® 2020 (Incoterms® 2020 PDF).

Die häufigsten Fragen zu den Änderungen der neuen Incoterms® 2020 finden Sie hier beantwortet.

Warum gibt es verschiedene Incoterms®-Versionen?

Grundsätzlich werden die Incoterms® regelmäßig an die sich kontinuierlich ändernden Handelspraktiken angepasst. So berücksichtigen die Änderungen der neuen Incoterms® 2020 die neuen Anforderungen bei der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie die gestiegenen Sicherheitsanforderungen. Zudem ist die Nutzerfreundlichkeit des Regelwerks besser als je zuvor. Detaillierte Einführungen zu den Klauseln, zusätzliche Illustrationen und Erläuterungen erleichtern den Anwendern die richtige Auswahl.

Wie viele Incoterms® 2020-Klauseln gibt es und welche Klausel eignet sich am besten für mein Liefergeschäft?

In der aktuellen Version der Incoterms® gibt es elf Klauseln, die sich in vier Gruppen einteilen lassen. Innerhalb der Gruppen haben die Klauseln –  in der englischen Abkürzung – den gleichen Anfangsbuchstaben. Die Pflichten des Verkäufers nehmen beginnend mit der E-Gruppe über die F-, C- bis hin zur D-Gruppe zu, während umgekehrt die Pflichten des Käufers abnehmen. Ferner hängt neben der Aufteilung der Pflichten zwischen den Parteien die Wahl der geeigneten Klausel vom Transportmittel, der zu befördernden Ware und den Interessen im Einzelfall ab.

Wie werden Incoterms®-Klauseln wirksam in ein Liefergeschäft einbezogen?

Incoterms®-Klauseln werden nicht automatisch Gegenstand eines Vertrages, sondern nur dann, wenn sich Verkäufer und Käufer ausdrücklich auf eine  Incoterms®-Klausel einigen. Ratsam ist auch die Incoterms®-Version zu nennen, auf die man sich geeinigt hat, also beispielsweise „EXW, Incoterms® 2020“. In dem Fall werden alle in der „Incoterms® 2020-Klausel aufgeführten Verpflichtungen, Kosten und Bestimmungen rechtlich bindend mitvereinbart.

Können die Incoterms®-Regeln auch für nationale Liefergeschäfte vereinbart werden?

Ursprünglich wurden die Incoterms®-Regeln dafür konzipiert, den Handel über nationale Grenzen hinweg zu regeln; entsprechend auch die Bezeichnung ‚INternational COmmercial TERMS‘. In den letzten Jahren wurden Incoterms®-Klauseln zunehmend auch in europäischen und nationalen Kaufverträgen vereinbart. Diese Entwicklung begrüßt die ICC ausdrücklich.

Können die Incoterms®-Regeln abgewandelt/modifiziert werden?

Die  Regelungen zu den einzelnen Incoterms®-Klauseln sind nicht zwingend und können im Vertrag verändert werden. Allerdings wird mit  jeder Änderung der eigentliche Wert einer Incoterms®-Klausel – der weltweit anerkannte Incoterms®-Standard – eingeschränkt, bzw. kann ganz verloren gehen. Modifikationen sollten deshalb unmissverständlich und eindeutig formuliert werden. Sie sollten erst nach umfassender Rechtsberatung vorgenommen werden.

Wie kann ich mich mit den Incoterms®-Regelwerk vertraut machen?

ICC Germany veranstaltet als Herausgeber der deutsch-englischen Sprachversion regelmäßig Incoterms® 2020-Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene und bietet Zertifzierungen für Incoterms® 2020-Trainer an.

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Wo sind die Kosten in den Incoterms® 2020 aufgeführt?

Innerhalb der Incoterms® 2020 erscheinen nun alle Kosten, die mit einer bestimmten Incoterms®-Regel verbunden sind, in den Artikeln A9/B9. Zusätzlich erscheinen die mit jedem Artikel verbundenen Kosten – z.B. Transportkosten (Artikel A4/B4) oder Ausfuhr-/Einfuhrabfertigungskosten (Incoterms® 2020 Artikel A7/B7) – weiterhin separat, um bestimmte Aspekte der Verkaufstransaktion abzugrenzen.

Wie hoch ist der Versicherungsschutz bei Incoterms® 2020-Klausel CIF und CIP?

Die Incoterms® 2020 sehen verschiedene Deckungshöhen des Versicherungsschutzes vor. Unter der Klausel CIF, die vorwiegend im Seegüterhandel Anwendung findet, wird die Incoterms® 2020-Regelung mit einer Mindestversicherungsdeckung nach den Institute Cargo Clauses oder einer gleichwertigen Versicherung beibehalten. Wobei die Parteien natürlich einen höheren Versicherungsschutz vereinbaren können. CIP dagegen fordert die Maximaldeckung gemäß Institute Cargo Clauses als Standard.

Ist die Vereinbarung des Lieferorts bei der Verwendung von Incoterms® 2020 C-Klauseln notwendig?

In den Incoterms® 2020 C-Klauseln selbst wird lediglich der Bestimmungsort vereinbart. Das ist der Ort bis zu dem der vom Verkäufer abzuschließende Beförderungsvertrag gilt. Wollen die Parteien zusätzlich einen Lieferort (als Ort des Gefahrenübergangs) vereinbaren, muss dies in einem Zusatz zur Incoterms® 2020-Klausel erfolgen. Zu einer solchen Zusatzvereinbarung wird vor allem bei multimedialen Beförderungen geraten. Ansonsten kann der  Verkäufer je nach Belieben festlegen, wo das Transportgut auf den ersten Frachtführer übergeht und damit der Gefahrübergang stattfindet.

Berücksichtigen die Incoterms® 2020 lediglich den Transport der Ware über einen Beförderer?

Nein. Die Incoterms® 2020 erkennen an, dass nicht alle kommerziellen Handelstransaktionen vom Verkäufer zum Käufer über einen Drittbeförderer durchgeführt werden. Denn der Verkäufer und Käufer können jetzt auch ihre eigenen Transportmittel einsetzen. In den Incoterms® 2020-Klauseln  FCA, DAP, DPU und DDP ist ausdrücklich vorgesehen, dass der  Transport auch mit eigenen Mitteln organisiert werden kann.

Gibt es eine Incoterms® 2020 Übersicht, aus der länderspezifische Transportversicherungsanforderungen zu entnehmen sind?

Nein. Eine solche Übersicht wäre auch nicht sinnvoll, weil sich die gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen eines jeden Landes täglich ändern können. Die Vertragsparteien sind deshalb angehalten, vor Abschluss des Vertrags zu prüfen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Wo sind im Incoterms® 2020-Regelwerk die Informationen über sicherheitsrelevante Anforderungen zu finden?

In den Incoterms® 2020-Artikeln A4 zum Transport und A7 zur Ausfuhr-/Einfuhrabfertigung sind detailliertere sicherheitsbezogene Verpflichtungen zu finden.

Warum werden die transportbezogenen Sicherheitskosten nur für die Incoterms® 2020 C-Klauseln gesondert in A9 aufgeführt?

Bei den Incoterms® 2020 C-Klauseln handelt es sich um sog. Zweipunktklauseln, d.h. Lieferort und Bestimmungsort sind nicht identisch. Bei den Incoterms® 2020 C-Klauseln ist es daher erforderlich, die Übernahme der Kosten für die transportbezogenen Sicherheitskosten zwischen Liefer- und Bestimmungsort ausdrücklich zu regeln. Bei den Incoterms® 2020 F- und D-Klauseln fallen hingegen Lieferort und Bestimmungsort zusammen. Die Kosten umfassen da automatisch auch die transportbezogenen Sicherheitskosten.

Welche Partei trägt die Kosten, wenn die Ware transportbedingt verspätet beim Käufer eintrifft?

Generell geben die Incoterms®-Klauseln keine Auskunft über den Lieferzeitpunkt. Da dieser im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden muss. Grundsätzlich bezieht sich der vereinbarte Zeitpunkt auf den Gefahrübergang. Vereinbaren die Parteien eine Incoterms® 2020 C-Klausel, übernimmt der Verkäufer zwar die Kosten des Transports bis zur Ankunft beim Käufer. Allerdings schuldet er dem Käufer lediglich die termingerechte Lieferung der Ware an Bord des Schiffes. Das Risiko einer verspäteten Ankunft der Ware am Bestimmungsort liegt in den Fällen beim Käufer. Wollen die Parteien ein Ankunftsdatum am Bestimmungsort vereinbaren, muss dies entsprechend vereinbart werden.

Was bedeutet die neue Incoterms®-Regel DPU?

Die DPU-Klausel (Geliefert benannter Ort entladen // Delivered at Place Unloaded) ist die Neufassung der DAT-Klausel (Geliefert Terminal // Delivered at Terminal) aus den Incoterms® 2010. Die Änderung betont, dass der Bestimmungsort jeder beliebige Ort und nicht nur ein „Terminal“ sein kann. Im Unterscheid zu der Incoterms®-Klausel DAP (Geliefert benannter Ort // Delivered at Place) unterstreicht diese Klausel, dass unter DAP der Verkäufer die Ware nicht entlädt, während unter DPU den Verkäufer die Entladepflicht trifft.

Regeln die Incoterms® den Eigentumsübergang?

Nein. Die Incoterms® regeln nicht den Eigentumsübergang. Sollten keine expliziten Vereinbarungen zu den Eigentumsverhältnissen zwischen den Parteien getroffen worden sein, richten sich diese nach den gesetzlichen Bestimmungen desjenigen Landes, in dem sich die Ware befindet.

Beispielsfall Incoterms® FCA: Was passiert, wenn der Verkäufer nicht liefern kann, weil der Käufer seiner Informationspflicht nicht nachkommt und keinen Frachtführer benennt? Welche Auswirkung hat dies auf den Gefahrenübergang?

Wenn der Verkäufer an einen Frachtführer liefern soll und die Empfangsperson nicht im Kaufvertrag benannt wurde und der Käufer dem Verkäufer auch darüber hinaus nicht mitteilt, wer die Lieferung empfangen soll, kann der Verkäufer nicht liefern. Dem Verkäufer kann nicht zugemutet werden, möglicherweise an die falsche Person zu liefern. Es bestehen keine Ansprüche des Käufers wegen nicht rechtzeitiger Lieferung. Der Käufer hat entsprechend die ihm obliegende Benachrichtigungspflicht (nach der Incoterms-Klausel FCA B 10) verletzt.

Daher wird stets empfohlen, bei Abschluss des Kaufvertrags festzulegen, mit welchem zeitlichen Vorlauf vor dem Liefertermin die Empfangsperson vom Käufer zu benennen ist und die Konsequenzen für den Fall einer ausbleibenden Benennung zu vereinbaren. Die Folgen hinsichtlich des Gefahrenübergangs, wenn der Verkäufer aufgrund des Verschuldens des Käufers nicht liefern kann, sind in der Klausel FCA B 3 festgelegt. Ziel dieser Incoterms® Regelung ist es, den Verkäufer zu entlasten, wenn der Käufer ihm den Empfänger nicht rechtzeitig benennt. An diesem Beispiel erkennt man, dass grundlegende Kenntnisse der ausführlichen Bestimmungen der Klauseln notwendig sind.

Nach welchen Regeln sind die Incoterms®-Klauseln auszulegen?

Incoterms sind von den Vertragsparteien vereinbarte standardisierte Lieferbedingungen in Kaufverträgen. Da sie nicht immer alle Eventualitäten regeln können, sind für etwaige Regelungslücken und Auslegungsfragen Allgemeine Vertragsprinzipien heranzuziehen. Überwiegend wird hierfür das UN-Kaufrecht (CISG) herangezogen, das eine Vielzahl von Bestimmungen zur Vertragsabwicklung und Auslegung enthält und das im Übrigen auch durch die Rechtsprechung noch weitergehender interpretiert wird.

Linkedin-Gruppe für Experten

ICC Germany bietet einen Praxisaustausch zur Anwendung der Incoterms® in einer eigenen LinkedIn-Gruppe. Wie wirken sich die Neuerungen auf die tägliche Praxis aus? Wann ist eine Ware am DPU Terminal entladen? Wann gilt eine Ware bei FCA Airport als geliefert? Was sind praktische Erfahrungen bei den Änderungen der neuen Incoterms® 2020? Diese und andere Fragen können Sie hier diskutieren. Machen Sie mit, wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch!