An den 869 Verfahren waren Parteien aus 147 Ländern beteiligt. Damit hat der ICC-Schiedsgerichthof seit seiner Gründung über 25.000 Fälle administriert. In den letzten fünf Jahren ist ein signifikanter Anstieg bei Parteien mit staatlicher Beteiligung zu verzeichnen. So waren im vergangenen Jahr 42 Staaten und 172 staatliche Unternehmen Verfahrensparteien. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent.

 Regionale Verteilung

Nachdem Indien im Jahr 2018 mit 47 Parteien noch den 15. Platz belegte, haben sich die Fallzahlen dort mittlerweile verdreifacht. Mit 147 Parteien liegt Indien 2019 auf Platz zwei. Auch die Zahl der chinesischen Parteien stieg signifikant von 59 auf 105. Der Anstieg führt dazu, dass China (mit Hongkong und Macau) vom 11. Platz auf den fünften Platz vorgerückt ist.

Herkunft SchiedsrichterInnen

Die SchiedsrichterInnen stammen aus 89 Jurisdiktionen. 61,7% kommen aus Europa, 21,1% aus Lateinamerika, 10% aus Nordamerika, 12,6% aus Asien und Australien, und 3,6% aus Afrika. Zudem zeigt die Diversity-Strategie des ICC-Schiedsgerichts auch in Bezug auf Geschlecht Erfolge. Im Jahr 2018 lag der Anteil an Frauen bei 18,4%, ein Jahr später bereits auf 21%.

Beschleunigte Verfahren und Verfahrensdauer

Im letzten Jahr wurden 146 Fälle im Rahmen der Bestimmungen für beschleunigte Verfahren durchgeführt. Diese hatte die ICC im März 2017 neu eingeführt. Von den 50 endgültigen Schiedssprüchen im beschleunigten Verfahren, erfolgten 37 innerhalb der Frist von sechs Monaten, die anderen 13 Verfahren wurden ebenfalls aufgrund nachvollziehbarer Gründe zeitnah abgeschlossen. Durchschnittlich erfolgte die Prüfung aller 50 Urteile innerhalb von 11 Tagen.

Die durchschnittliche Dauer der Fälle, die einen endgültigen Schiedsspruch erhielten und nicht im beschleunigen Verfahren durchgeführt wurden, betrug 26 Monate. Dies sind zwei Monate weniger als 2018.

Eilschiedsrichter

Im Laufe des Jahres 2019 verwaltete der ICC-Schiedsgerichthof außerdem 23 Anträge, bei denen Eilschiedsrichter zum Einsatz kamen. Die Fälle betrafen Parteien aus 29 Staaten und sechs Mehrparteienfälle. 2012 führte die ICC die Institution des Eilschiedsrichters erstmals ein. Seitdem wurden insgesamt 117 Fälle von Eilschiedsrichtern entschieden.

Weitere Verfahren

Neben dem Schiedsverfahren bietet die ICC eine Reihe von alternativen Streitbeilegungsmechanismen an, die separat, nacheinander oder gleichzeitig mit dem Schiedsverfahren genutzt werden können. Diese werden vom ICC International Center for ADR verwaltet. Letztes Jahr administrierte das Center insgesamt 61 neue Verfahren. Diese wurden unter den ICC Rules of Mediation (35), Gutachterverfahren (16), Dispute Board Rules (4) und Documentary Credits (DOCDEX) Rules (6) registriert.

Alle Daten sind im ICC Dispute Resolution Bulletin (2020/2) zu finden. Die Publikation ist für ICC-Mitglieder in der Mitgliedschaft enthalten.

Mehr Info
Ansprechpartner
Dr. Birte Grages

Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20

Birte.Grages@iccgermany.de