Die jüngst veröffentlichten ICC-Studie „Creating a Modern Digital Trade Ecosystem“ kommt zu dem Ergebnis, dass eine Digitalisierung des Handels zwischen den G7-Ländern bis 2026 ein zusätzliches Wachstum von 9 Billionen Dollar generieren könnte. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung der G7 vollumfänglich umgesetzt wird und vergleichbare Rechtsrahmen für den Einsatz elektronisch übertragbarer Dokumente geschaffen werden.

Heute umfasst eine typische Handelstransaktion bis zu 27 Dokumente, die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Insgesamt – so Schätzungen – bewegen sich aktuell vier Milliarden papierbasierte Dokumente durch das globale Handelssystem. Dies führt zu Ineffizienzen, die den Handel verlangsamen und Wachstum und Innovation behindern. Die ICC-Studie von ICC UK, ICC France, ICC Germany sowie der ICC Digital Standards Initiative (DSI) macht deutlich, dass eine zwischen den G7-Ländern und darüber hinaus abgestimmten Digitalisierung des Außenhandels von großem wirtschaftlichen Nutzen ist.

Deutsche Wirtschaft appelliert an Bundesregierung
In einer gemeinsamen, von ICC Germany koordinierten Stellungnahme haben sich die Wirtschaftsverbände BDI, DIHK, BGA, BdB, HDE, DSLV, DSGV, GDV, BGL und DGTR im September 2021 für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen einer umfassenden Digitalisierung des Außenhandels in Deutschland eingesetzt. „Die Digitalisierung des Außenhandels ist für eine Exportnation wie Deutschland ein zukunftsweisendes Projekt. Die Zeit- und Kosteneinsparungen bei der Verwendung elektronischer Dokumente sind immens, ein digitaler Außenhandel ist außerdem weniger fehleranfällig und ressourcenschonender. Die neue Bundesregierung sollte das Projekt in ihren Koalitionsvertrag aufnehmen und in dieser Legislatur die rechtlichen Grundlagen schaffen“, sagte Holger Bingmann, Präsident von ICC Germany. „Dazu gehören präzise Vorgaben an die elektronische Ausstellung, Vorlage, Rückgabe und Übertragung von Dokumenten im Außenhandel“.

In Deutschland, das ab 2022 den G7-Vorsitz übernimmt, liegen die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung elektronischer Dokumente teilweise bereits vor. „Es gibt zwar digitale Öffnungsklauseln für den Einsatz von elektronischen Transportdokumenten, allerdings hat der Gesetzgeber bislang nicht von seiner Ermächtigung zur Regelung der Einzelheiten Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund haben sich elektronische Dokumente bislang in der Wirtschaft nicht durchgesetzt. Außerdem werden nicht alle Dokumente in digitaler Form akzeptiert, so dass weitere Reformen erforderlich sind“, so Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany. Nach Angaben der ICC könnten in Deutschland die Kosten für Unternehmen bei einer vollständigen Angleichung um 81 % gesenkt werden. Zur Sonderauswertung der Studie für Deutschland.

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