Mehr als 90 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text für ein E-Commerce-Abkommen geeinigt. Damit wird die Basis für die ersten umfassenden globalen Regeln für den Online-Handel zwischen einem großen Kreis von WTO-Mitgliedern geschaffen. Die Internationale Handelskammer (ICC), die sich seit Jahren für die Stärkung der digitalen Wirtschaft auf multilateraler Ebene einsetzt, begrüßte die Einigung ausdrücklich.
Ziel des von Australien, Singapur und Japan initiierten Abkommens sind in erster Linie die Erleichterung grenzüberschreitender elektronischer Transaktionen, der Abbau von Hindernissen für den digitalen Handel und die Förderung von Innovationen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das am 26. Juli 2024 verabschiedete Papier sieht so u.a. auch ein Verbot von Zöllen auf elektronisch übertragene, also digital gehandelte Waren und Dienstleistungen vor – eine langjährige Forderung der ICC.
ICC Germany-Generalsekretär Oliver Wieck kommentierte:
„Das geplante Abkommen erkennt die Bedeutung und das Potenzial der digitalen Wirtschaft an und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur Modernisierung der globalen Handelsregeln. Hindernisse für das Wachstum des grenzüberschreitenden elektronischen Handels sollen endlich beseitigt, die Einführung digitalisierter Handelsprozesse beschleunigt werden. Beides fordert die globale Wirtschaft seit Jahrzehnten.“
„Auch wenn die Einigung noch nicht von allen Regierungen unterstützt wird, sendet sie ein enorm wichtiges Signal. Das Abkommen sollte nun von allen Mitgliedern der Welthandelsorganisation unterstützt und zügig in das WTO-Regelwerk integriert werden.“
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