Durch die Stärkung von Grundsätzen zielt die Charta für Zoll und Handelserleichterungen darauf ab, eine geregelte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsbeteiligten, Zollverwaltungen und den Grenzbehörden zu fördern. Sie soll als Fahrplan für die Verantwortlichkeiten und Rechte aller Beteiligten dienen. Um ein ausgewogenes und wirksames Umfeld für Handelserleichterungen zu schaffen, ist der Aufbau von Vertrauen und einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Diese Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass Gesetze, Vorschriften und Richtlinien auch die Bedürfnisse der Handelsgemeinschaft berücksichtigen. Ein Arbeiten auf Augenhöhe zwischen Zoll und Unternehmen ist für eine gute Regierungsführung unerlässlich.

Des Weiteren soll die ICC-Charta das Bewusstsein für und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen stärken und ihnen einen fairen Zugang zu den globalen Märkten ermöglichen. Die Charta baut ferner auf bestehende internationale Abkommen und Länderverpflichtungen auf, einschließlich spezifischer Leitlinien aus den Bestimmungen des Trade Facilitation Agreement der Welthandelsorganisation und des überarbeiteten Kyoto-Abkommens der Weltzollorganisation, um die täglichen Prozesse des grenzüberschreitenden Handels zu erleichtern und einen gemeinsamen Ansatz für die Harmonisierung und Vereinfachung der Zollprozesse zu bieten. Durch die Leitlinien der Charta sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert werden.

Die deutsche IHK-Organisation und viele ICC-Mitglieder haben sich in den Entstehungsprozess der Charta über die ICC Commission on Customs and Trade Facilitation eingebracht.

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Birte.Grages@iccgermany.de