Am 11. Mai 2022 haben die Digitalminister der G7-Staaten die gemeinsame Erklärung zu den Digitalthemen der G7 veröffentlicht. Besonderen Wert legten die G7 dabei auf die Digitalisierung des internationalen Handels. Ein kompletter Annex der Erklärung ist dem ICC-Schwerpunktthema „paperless trade“ gewidmet. Er legt Grundsätze zur Förderung der Verwendung elektronisch übertragbarer Aufzeichnungen fest.

Folgende Kernpunkte der ICC-Expertenkommission standen von vornherein im Zentrum der Forderungen an die G7 und haben Eingang in den Text gefunden:

  • Rechtssicherheit,
  • Technologieneutralität,
  • Funktionsäquivalenz und Diskriminierungsfreiheit,
  • Interoperabilität,
  • Globale Akzeptanz sowie
  • Transparenz und Engagement der Beteiligten Akteure.

Generalsekretär von ICC Germany Oliver Wieck: „Dass so viele unserer Punkte aufgenommen wurden, zeigt, wie wichtig und erfolgsstiftend eine enge Zusammenarbeit zwischen wirtschaftlichen und politischen Akteuren im Bereich des internationalen Handels ist. Wir alle haben ein gemeinsames Ziel: Die Digitalisierung des Außenhandels voranzutreiben und einen einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für den digitalen Handel der Zukunft zu schaffen – technologieneutral, interoperabel und international anerkannt. Diesem Ziel sind wir ein ganzes Stück nähergekommen. “

ICC Germany nimmt die Gemeinsame Erklärung als zusätzlichen Ansporn, die bereits begonnenen Arbeiten an einem Verordnungsentwurf zur Erleichterung des Umgangs mit elektronischen Transportdokumenten und Handelswertpapieren weiter zu intensivieren. Der Entwurf konkretisiert die in Deutschland bereits seit 2013 geltenden, digitalen Öffnungsklauseln für die Transportdokumente des Handelsgesetzes. Er wird in den kommenden Monaten vorgestellt werden und – so unsere Erwartung – bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber umgesetzt werden.

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Birte.Grages@iccgermany.de