Der Auswahlausschuss, der im März dieses Jahres eingesetzt wurde, bestand aus renommierten Schiedspraktikern und Mitgliedern der Leitungsgremien des Schiedsgerichtshofes. Nach verschiedenen Gesprächen mit den Kandidaten im Verlauf des Jahres hat der Ausschuss kürzlich dem ICC Executive Board die Wahl von Claudia T. Salomon vorgeschlagen. Sie ist bereits Vizepräsidentin des Internationalen Schiedsgerichtshofs und war u.a. Co-Vorsitzende einer Taskforce der ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und der ADR für Finanzinstitutionen und internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

Bei Latham & Watkins verantwortet sie als Global Co-Chair die internationalen Schiedsgerichtspraxis, sie ist Mitglied der New Yorker Anwaltskammer und Anwältin in England und Wales. Salomon gilt als erfahrene und versierte Anwältin und Schiedsrichterin sowohl in institutionellen und Ad-hoc-Schiedsverfahren und sie engagiert sich u.a. in Initiativen rund um die Themen Inklusion und Vielfalt.

„Claudia Salomon ist eine hervorragende Praktikerin mit internationalem Renommee. Bereits als Vizepräsidentin des Schiedsgerichtshofs seit Juli 2018 hat sie ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihre einzigartigen Führungsfähigkeiten unter Beweis gestellt. Sie wird den Schiedsgerichtshof auf ein neues Niveau bringen und seine Position als führende und beliebteste Schiedsgerichtsinstitution weltweit weiter stärken“, sagt Alexis Mourre, Präsident des ICC-Schiedsgerichtshofs.

Die Wahl von Frau Claudia T. Salomon an die Spitze des Internationalen Schiedsgerichtshofs der ICC findet anlässlich der nächsten Sitzung des ICC Executive Boards am 2. Dezember 2020 statt.

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