Abwicklung von Akkreditiven

Die Abwicklung von Akkreditiven ist weder in der deutschen noch in einer anderen Rechtsordnung im Einzelnen geregelt. Darauf basiert der große Erfolg und die hohe Akzeptanz der ERA als zentrales Regelwerk zur einheitlichen Abwicklung von Zahlungen mit Dokumenten-Akkreditiven. Von der ICC erstmals 1933 veröffentlicht, ist die aktuelle Fassung der ERA 600 – Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (englische Originalfassung: Uniform Customs and Practice for Documentary Credits – UCP 600) seit 2007 in Kraft. Die ERA werden in fast jedes Dokumenten-Akkreditiv einbezogen und sind ein hervorragendes Beispiel einer Selbstregulierung durch die Wirtschaft.

Dokumenten-Akkreditive

Funktionsweise, Definition und Rechtsnatur des Akkreditivs

Fällt der Abschluss eines Vertrages sowie die Verschiffung und Bezahlung der Ware auseinander, besteht zumeist beim Verkäufer oder Käufer das Interesse an einer Absicherung des Handelsgeschäfts.

Die Dokumenten-Akkreditive (Letter of Credit – L/C), ist das Versprechen einer Bank, bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung zu leisten. Das Akkreditiv dient zur Zahlungssicherung des Exporteur, der seine Ware erst nach Erhalt des Akkreditivs verschickt. Es schützt aber auch den Importeur, der das Risiko einer nicht oder nicht vertragsgemäßen Lieferung vermindert.

Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive - ERA 600

Das Akkreditiv hat auch eine Finanzierungsfunktion: Der Berechtigte kann die besicherte Forderung abtreten, um sofort verfügbare Finanzmittel zu erhalten oder das Akkreditiv als Bürgschaft gegenüber seinen eigenen Lieferanten verwenden. Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven:

  • Nachsicht-Akkreditive (Deferred Payment Akkreditiv): die eröffnende Bank wird in bestimmter Frist nach Einreichung der Dokumente zahlen, üblich sind 90 oder 180 Tage
  • Akzept-Akkreditive: der Verkäufer erhält eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung in Form eines Wechselakzepts einer Bank, der Käufer erhält einen Warenkredit
  • Negoziierungs-Akkreditive: eine Bank im Land des Begünstigten wird ermächtigt, Wechsel und/oder Dokumente anzukaufen
  • Revolvierende Akkreditive: das Akkreditiv erneuert sich bei Ausnutzung oder nach Ablauf einer Zeitperiode um den gleichen Teilbetrag
  • Übertragbare Akkreditive: dieses erlaubt dem Erstbegünstigten, den Kredit auf einen Zweitbegünstigten zu übertragen
  • Back to Back-Akkreditive: ein selbständiges Gegenakkreditiv, eröffnet von der Bank des Zwischenhändlers zugunsten des Herstellers/Lieferanten

Im ersten Teil der ERA/UCP 600 werden die wesentlichen Begriffe definiert und interpretiert. Weiterhin wird klargestellt, dass ein Akkreditiv auch ohne ausdrückliche Vereinbarung stets unwiderruflich ist. Mit den verschiedenen Methoden der Authentisierung soll der Entwicklung moderner Techniken sowie den weltweit unterschiedlichen Gepflogenheiten Rechnung getragen werden. Bei der Eröffnung eines Akkreditivs über SWIFT müssen die ERA/UCP ausdrücklich in das Akkreditiv einbezogen werden. Sie enthalten außerdem Regeln zur Benutzbarkeit, den Pflichten der Banken bei der Abwicklung des Akkreditivs, zu den Grundsätzen der Dokumentenprüfung, zur Pflicht der Vorlage von Dokumenten sowie zur Übertragung des Akkreditivs und zur Ablösung des Erlöses.

Akkreditive sind abstrakt, d.h. sie sind losgelöst vom zugrunde liegenden Vertrag. Die an der Abwicklung eines Akkreditivs beteiligten Banken befassen sich deshalb nur mit Dokumenten, die die Ware verkörpern, nicht mit der Ware selbst. Vor der Zahlung auf ein Akkreditiv werden nur die Dokumente auf Vollständigkeit, formelle Ordnungsmäßigkeit und auf Übereinstimmung mit den Akkreditivbestimmungen geprüft. Eine Prüfung der Ware findet nicht statt.

Weitere Dienstleistungen und Richtlinien rund um die ERA

Die International Standard Banking Practice (ISBP), sind ein praxisorientierter Leitfaden für die einheitliche Anwendung der ERA/UCP. Die Einheitlichen Richtlinien für Rembourse zwischen Banken under Dokumenten-Akkreditiven – ERR 725 (englische Originalfassung ICC Uniform Rules for Bank-to-Bank Reimbursements under Documentary Credits – URR 725) konkretisieren die Zusammenarbeit der Banken. Die ICC bietet zudem ein eigenes Streitbeilegungsverfahren an. Nach den DOCDEX-Regeln können Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen bei Dokumenten-Akkreditiven kostengünstig und schnell beigelegt werden.

Politische Interessensvertretung im Bereich Handelsfinanzierung

Die ICC erstellt jährlich einen ICC Trade Register Report. Die dort gesammelten Marktdaten geben einen guten Überblick über das geringe Ausfallrisiko der verschiedenen Formen der Handelsfinanzierung. Der Report ist Grundlage eines umfassenden Dialogs der Wirtschaft mit der Politik über die konkreten Auswirkungen fortgesetzter Regulierung auf die globale Handelsfinanzierung. Nach einer aktuellen Studie der ICC wird gerade für mittelständische Unternehmen die Finanzierung ihrer internationalen Geschäfte zunehmend schwieriger.

Aus- und Weiterbildung

Die ICC bietet über die ICC Academy zahlreiche Kurse zur Weiter- und Fortbildung in der Handelsfinanzierung an. Sie richten sich vornehmlich an Berufstätige und Master-Studierende mit Schwerpunkt „Internationales Handelsgeschäft“. Die Online-Kurse(in englisch) können durch Präsenzseminare (in deutsch) von ICC Germany in Deutschland ergänzt werden. Für akkreditierte Kurse vergibt die ICC Academy sogenannte „Professional Development Credits (PDCs)“.