Einzelheiten sind in den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi – ERI 522  (englische Originalfassung Uniform Rules for Collections – URC 522) geregelt, die seit 1996 gelten. Sie sollen die Abwicklung von Dokumenteninkassi durch die Banken erleichtern, Schwierigkeiten bei der Auslegung von Rechten und Pflichten der Inkassobeteiligten beseitigen und Missverständnissen vorbeugen.

Anwendungshinweise

Das Regelwerk muss ausdrücklich in den einzelnen Inkassoauftrag aufgenommen werden und die ERI/URC gelten nur, wenn keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen wurden oder keine nationalen Gesetze entgegenstehen. Inhaltlich umfassen sie allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen, deren Formen und Gliederung, die Form der Vorlegung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren und Auslagen sowie ergänzende Regeln.

Weitere Richtlinien rund um die ERI

Im Rahmen ihrer Bemühungen um einen papierlosen Handel fördert die ICC-Bankenkommission die Verwendung ihrer eRegeln, darunter auch die eURC, die die Abwicklung von Inkassi in einer digitalen Umgebung ermöglichen, und zusammen mit den eUCP am 1. Juli 2019 in Kraft getreten sind. Die eURC sind eine Ergänzung und ein digitales Pendant zu den ERI/URC 522 in rein digitaler Form.