Geltungsbereich Primär- und Sekundärmarkt
Üblicherweise wird im Forfaitierungsgeschäft auf einen Regress gegen den Verkäufer verzichtet. Damit Forderungen, die in den Markt gelangen, dennoch eine hinreichend belastbare Geschäftsbasis bieten, sehen die URF bestimmte Absicherungen vor. Dazu gehört, dass alle Parteien – sowohl im Primär- als auch im Sekundärmarkt – für bestimmte grundlegende Mängel einzustehen haben, zum Beispiel für eine fehlende Vertretungsmacht des Käufers oder Verkäufers bei der Unterzeichnung des Vertrages.