Die Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien – URDG 758 (englische Originalfassung: ICC Uniform Rules for Demand Guarantees) sind 2010 in Kraft getreten und lösen die seit 1992 gültigen URDG 458 ab. Sie haben in den vergangenen Jahren weltweit an Akzeptanz gewonnen und sind u.a. von der Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (FIDIC) und der Weltbank übernommen worden. Die Richtlinien werden von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) unterstützt und von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebern als Grundlage für ihre eigenen Mustergarantien genutzt.

Die URDG sind klar gefasst und an die Struktur der weltweit bekannten ERA/UCP 600 der ICC angelehnt. Auf diese Weise wird der Umgang mit unterschiedlichen ICC-Richtlinien für den Anwender erleichtert. Für mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit sorgt die Präzisierung der Laufzeiten für die Überprüfung einer Anforderung, die Ausweitung einer Garantie im Falle von „force majeure“ und die Aussetzung der Garantie im Fall einer Anforderung mit Verlängerungsalternative. Von den URDG 758 werden u.a. geregelt das Avis einer Garantie, Änderungen und Regeln für die Überprüfung von Dokumentenvorlagen, Teil- und Mehrfach- sowie unvollständige Anforderungen sowie die Verknüpfung von Dokumenten und die Übertragung von Garantien. Im Anhang der Regeln sind Musterformulare für alle Arten von Garantien und Gegengarantien enthalten, die für Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Einbehalts-, Ablösungs-, Gewährleistungs- und andere Arten von Garantien genutzt werden können.

Bei der Ausarbeitung der neuen Regeln wurden sowohl die Interessen der Banken als auch die der Unternehmen berücksichtigt und ein Ausgleich geschaffen. Unstimmigkeiten und Auslegungsfragen können auch hier nach den DOCDEX-Regeln beigelegt werden.

Wie funktionieren Bankgarantien?

Die auf Anfordern zahlbare Garantie (Englisch: Demand Guarantee) ist eine bei Aushandlung des Vertrages festgelegte Garantie, die von beiden Seiten im Schadensfall angefragt werden kann. Diese auf Anfordern zahlbare Garantie wird meist von einem Dritten zur Verfügung gestellt und ist unabhängig von den Dokumenten-Akkreditiven (Englisch: Letter of Credit – L/C).

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, fordert der Geschädigte die Garantie an, um seine Liquidität zu garantieren, bis der Schadensfall geklärt ist. Damit der Prozess mit auf Anfordern zahlbaren Garantien problemlos abläuft, hat die ICC die Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien URDG 758 erarbeitet. Mit diesem Werk wird sichergestellt, dass die auf Anfordern zahlbaren Garantien ihren risikomindernden Effekt voll entfalten können.

Weitere Dienstleistungen und Richtlinien rund um die URDG

Im Mai 2021 veröffentlichte die ICC die „International Standard Demand Guarantee Practice for URDG 758“ (ISDGP), die den Banken und Unternehmen die Anwendung der URDG 758 erleichtern sollen. Die ISDGP enthält mehr als 200 internationale Praktiken im Umgang mit den URDG 758 aus dem Jahr 2010. Sie zeigen auf, wie die Regeln in die tägliche Praxis umgesetzt werden sollten, wie Missverständnisse vermieden, kostspielige Zahlungsverzögerungen verhindert und Streitigkeiten abgewendet werden. Demgegenüber bietet der “Guide to ICC Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG 758)” eine umfassende Kommentierung der Regeln und der dazugehörigen Musterformulare. Er räumt mit den vielen Mythen über die internationale Garantiepraxis auf und zeigt auf, welche Fallstricke zu vermeiden sind.