Inhalt
Dr. David Saive

berät Unternehmen, Internationale Organisationen und Staaten bei der Digitalisierung des Außenhandels. Er ist u.a. als externer Special Advisor for International Trade, Finance & Digitalization für ICC Germany tätig.

Beginnen wir mit den Digitalisierungserfolgen in Deutschland: Bereits im Oktober 2022 hatte ICC Germany gemeinsam mit den beteiligten Verbänden und Expert:innen aus Recht und Praxis aus der ICC-Arbeitsgruppe „Elektronische Transportdokumente“ einen Gesetzesentwurf für die Digitalisierung der Transportversicherungspolice und der konkretisierenden Verordnung für elektronische Fracht- und Lagerdokumente vorgelegt.

Getragen vom Rückenwind aus der G7-Präsidentschaft der Bundesrepublik konnte das Bundesministerium der Justiz in atemberaubender Geschwindigkeit einen fast wortgleichen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, und damit auch eine Ergänzung des Handelsgesetzbuchs sowie des Versicherungsvertragsgesetzes um eine Regelung zu Transportversicherungspolicen, erarbeiten, der bereits im Januar 2023 den Bundestag erfolgreich passierte. Mit Rumpfgeschwindigkeit hat Deutschland damit den Boden für die vollständige Digitalisierung des Transportsektors gelegt.

Als neue Kursmarke dient nun die eFTI-Verordnung (Verordnung für elektronische Frachtbeförderungsinformation, EU VO 2020/1056). Diese ermöglicht ab dem kommenden Jahr den volldigitalen Austausch zwischen Transportunternehmen und Behörden. Dafür muss allerdings noch die Wendemarke der Durchführungsrechtsakte passiert werden. Erst dann ist vollständig klar, wie der Informationsaustausch über die sog. eFTI-Plattformen technisch auszugestalten ist. Unternehmen sollten sich allerdings schon jetzt damit auseinandersetzen, um beim Startschuss nicht im Wind stehen zu bleiben.

Noch höhere Geschwindigkeiten erreicht man, wenn man dabei die Entwicklungen rund um den eCMR-Frachtbrief mitberücksichtigt. Seit April 2022 gilt das eCMR-Zusatzprotokoll auch in Deutschland. 18 Monate später tummeln sich bereits mehrere Anbieter solcher Lösungen auf dem deutschen Markt. Besonders erfreulich ist, dass sich die deutsche Logistikindustrie unter dem Segel der Open Logistics Foundation zusammengeschlossen hat, um den eCMR als Open Source-Lösung bereitzustellen.

Die deutsche Digitalisierungsflotte wird durch das eCARNET ATA[1] der Handelskammern und die Cloud-Initiative cloud4log von GS1, BVL und T-Systems ergänzt:

Auf Initiative der ICC und umgesetzt durch DIHK und IHKs erfolgt die Digitalisierung des Carnet-Verfahrens in zwei Schritten – von der elektronischen Antragsstellung bis hin zum volldigitalen eCarnet. Von deutscher Seite sind die IHK Südlicher Oberrhein und die IHK für München und Oberbayern mit der elektronischen Antragsstellung bereits mit dabei. Der Rollout ist mittlerweile abgeschlossen und der elektronische Antrag möglich.

Über die cloud4log-Plattform können schon heute Lieferscheine volldigital abgewickelt werden.

UK Electronic Trade Documents

Bei der Digitalisierung geht nichts ohne internationale Zusammenarbeit. Auch hier sind enorme Entwicklungen zu verzeichnen. Mit der Einführung des UK Elektronic Trade Documents Act (ETDA) hat das Vereinigte Königreich der Digitalisierung Flügel unter den Rumpf geschnallt. Ab jetzt geht es in Gleitfahrt in Richtung volldigitalem Außenhandel! Selbst nach dem Brexit bildet das englische Recht noch immer einen sicheren Hafen für den Transportsektor und den internationalen Handel. Mit Einführung des ETDA ist nun auch dort der Einsatz elektronischer Transportdokumente und Warenwertpapier möglich.

Besonders erfreulich sind dabei zwei Aspekte:

Das ETDA ist weitgehend kompatibel mit dem UNCITRAL Model Law on Electronic Transferable Records (MLETR) und damit auch mit den deutschen Regelungen. Elektronische Aufzeichnungen, die nach deutschem Recht konform sind, sind es damit auch in Großbritannien.

Das ETDA erlaubt auch den Einsatz elektronischer Wechsel (bills of exchange) und Solawechsel (promissory notes).

Bezüglich Letzterem besteht in Deutschland noch Handlungsbedarf. Die deutsche Rechtswissenschaft hält bis heute an dem engen Begriff der „Urkunde“ aus Art. 1 Wechselgesetz fest. Daraus soll im Zusammenspiel mit der Unterschrift das Erfordernis eines auf Papier ausgestellten Wechsels folgen. Das ist vor dem Hintergrund des Wortlautes des völkerrechtlich verbindlichen Genfer Abkommens über das Einheitliche Wechselgesetz von 1930, das entweder vom französischen „titre“ oder dem englischen „instrument“ spricht, nur schwer haltbar. Die Bundesregierung sollte daher dem Vereinigten Königreich folgen und eine klarstellende Regelung erlassen, dass die Wechselurkunde auch durch eine funktionsäquivalente elektronische Aufzeichnung ersetzt werden kann. Völkerrechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen dürften keine bestehen.

Weltweite Pilottransaktionen

Damit sind nun weltweit die Regattatonnen ausgelegt. Umso schöner ist es, dass nun auch die Industrie ihre ersten Schiffe an den Start gebracht hat: Gemeinsam mit ICC Germany gab Surecomp am 19. September 2023 den erfolgreichen Abschluss eines Pilotprojekts mit MAN, VOITH und Sumitomo Mitsui Banking Corporation (SMBC) bekannt. Über die RIVO™ Plattform wurde die gemeinsame Abwicklung elektronischer Konnossemente (electronic Bills of Lading – eBL) zwischen den beteiligten Unternehmen ermöglicht. Über die gemeinschaftliche Plattform konnten die Handelspartner in Echtzeit kommunizieren und die eBLs zentral verwalten. Im Ergebnis wurden Sicherheit, Transparenz und Datengenauigkeit der Transaktionen deutlich erhöht und gleichzeitig Kosten, Papierverbrauch und Bearbeitungszeit reduziert. Die Erkenntnisse aus dieser Pilottransaktion dienen nun als Blaupause für den Stapellauf neuer Transaktionen.

Überdies starteten auch vom belgischen Ufer weitere Teilnehmer:innen in das Rennen um die Digitalisierung. Auf Basis des ETDA wurden Papierprodukte nach Indien verschifft.  Beide Transaktionen stehen damit stellvertretend für das Ziel der gesamten Industrie, so schnell wie möglich auf Papier als Informationsträger zu verzichten. So gibt die BIMCO (Baltic International Maritime Council) als Zielmarke 25 % elektronische Konnossemente bis 2025 aus, wohingegen die Digital Container Standardization Association (DCSA) bereits 2023 100 % elektronische Konnossemente erreichen möchte. ICC Germany unterstützt diese Entwicklungen direkt und mittelbar über die Digital Standard Initiative (DSI) der ICC. Kooperation ist auch hier der Schlüssel zum Erfolg.

Making the Case for Paperless Trade

Das enorme volkswirtschaftliche Potenzial durch schnellere, effizientere und sicherere digitale Prozesse liegt auf der Hand. Es wird Zeit, den Ballast an Papier endlich über Bord zu werfen! Dafür braucht es jedoch klare monetäre Vorteile. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Gerade auf Unternehmensebene herrscht jedoch oft Unklarheit, welche Kosten durch den Einsatz von Papier direkt und indirekt eingespart werden können.

ICC Germany setzt sich daher, gemeinsam mit Partnerunternehmen aus dem Außenhandel und Berater:innen dafür ein, konkrete Prozesskostenanalysen durchzuführen. Ziel ist es, auf Ebene der Unternehmen das Einsparungs- und Optimierungspotenzial konkret zu bepreisen und auf einen ganzen Sektor zu übertragen. Dann können 2024 noch mehr Teilnehmer:innen die Segel in Richtung volldigitaler Außenhandel setzen.

Fazit

2023 ist das Jahr der Digitalisierung des regulatorischen Rahmens, 2024 wird das Jahr der praktischen Umsetzung. ICC Germany kreuzt bereits vor der Startlinie und freut sich auf viele Projekte und Umsetzungen im kommenden Jahr.

[1] Siehe hierzu auch den Artikel „Das eCarnet. Schneller durch den Zoll – in Zukunft papierlos“ in ICC Germany-Magazin Nr. 16: https://magazin.iccgermany.de/magazin/ausgabe-16/das-e-carnet-schneller-durch-den-zoll-in-zukunft-papierlos (zuletzt abgerufen am 16. Oktober 2023).

Header © piranka – IStock ID:1335295270

Mehr aus dem ICC Germany Magazin Nr. 17 finden Sie >>hier.