In den letzten zwölf Monaten hat ICC Germany gemeinsam mit zehn weiteren Verbänden unter der Leitung von Dr. David Saive einen Vorschlag für den Rechtsrahmen und die Ausgestaltung elektronischer Fracht-, Lager- und Versicherungsdokumente erarbeitet. Er knüpft an die gemeinsame Stellungnahme der Verbände vom 2. September 2021 zur Verwendung elektronischer Handelsdokumente an, die jüngst Eingang in die Erklärung der G7-Digitalminister vom 11. Mai 2022 gefunden hat.

ICC Germany-Generalsekretär Oliver Wieck:

„Mit unserem Vorschlag wollen wir einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen und resilienten Außenhandel leisten. Langwierige papierbasierte Verfahren werden deutlich verkürzt und Kosten gesenkt. Digitale Transaktionen werden erheblich transparenter und Verstöße können schneller identifiziert und geahndet werden.“

„Als Exportnation profitiert Deutschland in besonderer Weise von einer Digitalisierung des Außenhandels. Das Thema gehört deshalb auch in die Digitalstrategie der Bundesregierung. Wir sind bereit, die ressortübergreifende Umsetzung dieses so wichtigen Projekts mit Rat und Tat der deutschen Wirtschaft zu begleiten.“

Die ICC-Studie „Creating a Modern Digital Trade Ecosystem“ kam in 2021 zu dem Ergebnis, dass eine Digitalisierung des Handels zwischen den G7-Ländern bis 2026 ein zusätzliches Wachstum von 9 Billionen Dollar generieren könnte. Voraussetzung ist, dass vergleichbare Rechtsrahmen für den Einsatz elektronisch übertragbarer Dokumente geschaffen werden.

Sie finden hier den Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Einzelheiten elektronischer Fracht- und Lagerdokumente sowie eines Rechtsrahmen für eine elektronische Transportversicherungspolice zum Download, des Weiteren den Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

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Dr. Birte Grages

Tel. +49 (0) 30 - 200 7363 20

Birte.Grages@iccgermany.de