Bestehende ICC-Regelwerke im Bereich der Handelsfinanzierung, wie die ERA 600 und ERI 522, sind in der internationalen Geschäftswelt von unschätzbarem Wert, sie können aber nicht ohne weiteres auf elektronische Transaktionen angewendet werden. Tatsache ist, dass sich die traditionellen Handelsdokumente im Laufe der Zeit über ein gemischtes System aus Papier und digitalen und hin zu ausschließlich elektronischen Aufzeichnungen entwickeln werden.

Die bisherigen Versionen der eUCPs und eURCs wurden im Juli 2019 veröffentlicht. Zu der Zeit gab es nur wenige Vorschriften zur Verwendung von e-Dokumenten und keinen Bedarf an einer Definition oder Erläuterung des Anwendungsbereichs elektronisch übertragbarer Aufzeichnungen. Die jüngsten Entwicklungen haben deutlich gemacht, dass eine Angleichung der ICC-Regeln an das UNCITRAL-Modellgesetz über elektronisch übertragbare Aufzeichnungen (MLETR) für alle Marktteilnehmer von großem Nutzen wäre. Deshalb hat die ICC-Bankenkommission 2022 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die bereits bestehenden eUCPs und eURCs mit dem UNCITRAL-Modellgesetz in Einklang zu bringen.

Die digitalen Regeln ergänzen die UCPs und URCs (deutsch: ERA bzw. ERI) um die Möglichkeit der Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen allein oder in Kombination mit Papierdokumenten. Die eUCP Version 2.1 und eURC Version 1.1 sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und können über unseren Webshop in englischer Sprache kostenfrei heruntergeladen werden.

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