Was ist der Incoterms®2020 Digital Guide by ICC Germany & Luther ?

Orientierung für Unternehmen bei der Klauselwahl

Der von der Kanzlei Luther und ICC Germany entwickelte Digital Guide bietet eine erste Orientierungshilfe bei der  Auswahl der „richtigen“ Incoterms-Klausel. In zehn Schritten erhalten Sie eine Empfehlung für eine oder mehrere Klauseln für ihren B2B-Kaufvertrag; die Ergebnisse werden gerade Nutzer von EXW- und DDP-Klauseln überraschen!

Unternehmen erhalten eine erste Einschätzung für eine Klausel-Empfehlung. Gleichzeitig gilt: Wer eine Incoterms-Klausel wie beispielsweise EXW, DDP oder DPU in den Vertrag aufnimmt, einigt sich dabei auch automatisch auf die mehrseitigen Ausführungen zur jeweiligen Klausel aus dem Regelwerk „Incoterms® 2020, Deutsch-Englisch“.

Die Entscheidung, welche der 11 Incoterms®-Klauseln in einen B2B-Kaufvertrag aufgenommen werden sollen, ist für die Vertragsparteien nicht immer einfach, unabhängig davon, ob es sich um angehende Exporteure/Importeure oder erfahrene Kaufleute handelt. Die Wahl einer Incoterms®-Klausel, die ungeeignet oder veraltet ist, oder im Widerspruch zu anderen Vertragsbestimmungen oder verwandten Verträgen steht, kann zu Missverständnissen führen. Um Verkäufer und Käufer bei der Wahl der richtigen Incoterms®-Regel für ihren B2B-Kaufvertrag zu unterstützen, haben Luther Law und ICC Germany den Incoterms® Digital Guide entwickelt.

Dieser Guide wird Ihnen als Orientierung bei der Auswahl der geeigneten Incoterms®-Klausel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte verweisen Sie auf den „Incoterms®2020 Digital Guide by ICC Germany & Luther“ in der Quellenangabe.

Alle Angaben beziehen sich auf die Originaltexte der Incoterm®2020, ICC Publikation 723 E (Englisch) und 723 DE (Deutsch-Englisch).

Incoterms®2020 Publikationen

 

 

Oliver Wieck, Generalsekretär ICC Germany, und Dr. von Burgsdorff, Partner der Kanzlei Luther im Interview

„Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist gar nicht bewusst, dass eine andere Klausel möglicherweise steuerrechtlich oder hinsichtlich des Kosten-/Nutzenaufwands viel zweckmäßiger sein kann.“ 

Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany

„Nur 16 % wählen die passende Incoterms®-Klausel“ Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany, und Dr. Christoph von Burgsdorff, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im Interview

ICC-Germany: In den ersten vier Monaten haben mehr als 2.400 Unternehmen das neue Tool genutzt, um die für sie passende Klausel zu finden. Was war für Sie als Herausgeber am Spannendsten?

DR. VON BURGDORFF: Aus unserer Beratungspraxis war uns bereits bekannt, dass einige Unternehmen nicht die für sie passende Incoterms® -Klausel verwenden. Es hat uns dennoch wirklich verblüfft, wie viele Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich unpassende Klauseln wählen. Die Unternehmen beantworten bei Nutzung des Incoterms® Digital Guide einige wenige Fragen, z.B. ob sie die Ware kaufen oder verkaufen möchten, wie der Transport erfolgen soll oder von wem und welche Formalitäten zu besorgen sein sollen. Anschließend erhalten sie einen auf den Antworten basierenden Vorschlag, welche Incoterms® 2020-Klausel für sie geeignet sein könnte. Die ersten Monate der Nutzung zeigen, dass nur etwa 16 % der Vertragsparteien die richtige Vorstellung davon haben, welche Incoterms® 2020-Klausel ihren Interessen gerecht wird. Alle anderen Nutzerinnen und Nutzer machen sich entweder keine Gedanken über die verwendete Klausel oder nutzen eine unpassende Klausel. In beiden Fällen kommt es offenkundig zu einem Widerspruch zwischen dem, was gewollt ist, und dem, was die Incoterms®-Klauseln tatsächlich beinhalten.

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Weiterbildung und Beratung zu den Incoterms®

Trotz digitaler Unterstützung empfehlen wir allen Anwendern der Incoterms® 2020, sich weiterzubilden und zertifizieren zu lassen.  Unser breites Schulungsangebot im Bereich Incoterms für Einsteiger, Fortgeschrittene und Experten richtet sich an Berufstätige, die im Ein- und Verkauf mit Geschäftsabschlüssen zu tun haben und in diesem Zusammenhang auch geeignete Lieferbedingungen auswählen müssen. Ferner richten sich unsere Seminare an Spediteure, Berater, Juristen und Mitarbeiter aus den Industrie- und Handelskammern.

Alle Angebote unseres Seminarprogramms können Sie auch als Inhouse-Training oder Workshop buchen. Gern beraten wir Sie, um das Passende für Ihre Mitarbeiter und/oder Kunden zu finden.

Weiterbildung Incoterms® 2020

 

 

Es steht den Vertragspartnern frei, einzelne Bestimmungen der Incoterms®-Regeln durch Vereinbarung abzuändern und die Klauseln auf diese Weise ihren Bedürfnissen und bestehenden Vertragsverhältnissen optimal anzupassen. Eine rechtssichere Anpassung der Incoterms®-Klauseln und die Verringerung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken setzen allerdings voraus, dass Sie die Umstände des Einzelfalls genau analysieren. Wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner für eine umfassende Rechtsberatung, die Experten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Sie optimal rundum die Incoterms® 2020 und darüber hinaus:

Zur Rechtsberatung Incoterms® 2020

 

 

Vorteile der richtigen Incoterms®-Nutzung

Vorteile der richtigen Incoterms®-Nutzung

  • Klare Regelung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen
  • Schnellere Vertragsabschlüsse
  • Keine Missverständnisse mehr
  • Vermeidung von kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten

Die Incoterms® der ICC in Kürze

Die International Commercial Terms, Incoterms®, wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Die International Commercial Terms sind international anerkannte, standardisierte und weit verbreitete Vertragsklauseln für nationale und internationale B2B-Verträge über den Verkauf von Waren. Seit der Einführung der ersten Incoterms®-Klauseln im Jahr 1936 passt die ICC die Klauseln regelmäßig an die sich entwickelnden globalen Geschäfts- und Transportsysteme an und veröffentlicht Leitfäden, Kommentare und Instrumente, um die Anwender zu unterstützen.

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Hinweise zu Urheberrecht und Markenrecht

Die Incoterms® und das Incoterms® 2020-Logo sind Marken der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Verwendung dieser Marken impliziert keine Verbindung mit der ICC, keine Genehmigung oder Förderung durch die ICC, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben. Die Incoterms®-Klauseln sind durch das Urheberrecht der ICC geschützt.

> Weitere Informationen auf der Website der ICC WBO