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Dr. Nicolas Wiegand

leitet den Bereich Dispute Resolution bei CMS Hasche Sigle, Deutschland, und ist Head des Hong Kong Offices sowie der APAC International Arbitration Gruppe.

Maren Wibke Weigl

berät Mandanten sowohl in staatlichen Gerichtsverfahren, nationalen und internationalen Schiedsverfahren als auch bei der vorgerichtlichen Konfliktlösung.

Mit fast 25% aller Staaten und rund 30% der weltweiten Landmasse ist es nicht überraschend, dass der asiatische Kontinent auch wirtschaftlich ein Schwergewicht ist. Dies spiegelt sich auch in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit wider. Die Zahl der Schiedsverfahren in Asien steigt. Parteien aus Indien und China führen nicht aufgrund ihrer besonderen Streitlust die Statistiken großer Schiedsinstitutionen an.[1] Vielmehr liegt dies an ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Region und weltweit.[2]

Die erheblichen Investitions- sowie Handelsvolumina sind die wirtschaftliche Entsprechung einer Vielzahl rechtlicher Verstrickungen, die aufgrund der immer weiteren Verlagerung von Produktionsstätten, aber auch weiterer Großprojekte im Rahmen der Belt and Road Initiative Chinas („BRI“) zukünftig noch weiter zunehmen werden.

Nach Zahlen der United Nations Statistics Division war China 2018 für 28% der globalen Produktionsleistung verantwortlich.[3] Das Großprojekt BRI soll mittlerweile zu Absichtserklärungen von rund hundertvierzig Ländern geführt haben und wird hinsichtlich möglicher Projektwerte ebenfalls im Gesamtbereich von Milliarden berechnet.[4]

Nicht nur als Jurist ist man sich darüber im Klaren, dass mit der Zahl und Diversität der Verträge auch die entsprechenden potenziell streitigen Fragen zunehmen. Die wachsende Bedeutung des Rechtsstandorts Asien ist daher eine logische Konsequenz. Hier jedoch darf man nicht vergessen, dass die insgesamt 46 Staaten, die Asien zugeordnet werden, nicht als Monolith betrachtet werden können. Verallgemeinerungen können den, auch durch ihre kolonial beeinflusste und wechselhafte Vergangenheit geprägten, teils sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen kaum gerecht werden. Im Bereich der internationalen Streitbeilegung kommt allgemeinen Kommentaren wie diesem hier jedoch zugute, dass sich im internationalen Bereich eine gewisse Angleichung erkennen lässt.

Eine andere Perspektive – Schiedsverfahren in Asien

In der angekündigten Form verallgemeinernd lassen sich trotz aller Unterschiede zwei relativ neue Entwicklungen herausarbeiten, die in Asien Fuß gefasst haben und auch in anderen Teilen der Welt diskutiert werden: die Stärkung der Mediation sowie der Versuch der (Wieder-)Verstaatlichung der internationalen Streitbeilegung.

Stärkung der Mediation

So stellt etwa die „United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation“, besser bekannt als Singapore Convention, nicht nur namentlich das asiatische Pendant zur New York Convention dar. Während letztere als das seit 1954 existierende Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche wesentlicher Bestandteil internationaler Schiedsgerichtsbarkeit ist, ist die Entwicklung ersterer Ausdruck einer sich, so die Begleitkommentierung[5], wandelnden Streitbeilegung. Das Übereinkommen, welches spiegelbildlich die Durchsetzung internationaler Mediationsvereinbarungen behandelt, wurde im Dezember 2018 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und seit seiner feierlichen Erstunterzeichnung am 7. August 2019 von 53 Ländern unterzeichnet.[6] Zu den frühen Unterzeichnern gehören die beiden Weltmächte USA und China sowie mit Indien und Südkorea zwei weitere der größten asiatischen Wirtschaftsmächte. Insgesamt stammt die Hälfte der bisherigen Unterzeichner aus Asien, womit auch gleichzeitig nahezu der halbe Kontinent (derzeit 21) vertreten ist. Dies ist nicht überraschend, entspricht Mediation traditionell einer vermeintlich „asiatischen“ Präferenz. Tatsächlich jedoch sind es neben den asiatischen vor allem afrikanische Staaten,[7] die das Übereinkommen bisher unterzeichnet haben. Hinzu kommt, dass die Entwicklung des Singapurer Übereinkommens selbst auf einen Antrag der USA in der UN-Generalversammlung zurückzuführen ist.[8]

Nationale Gerichte mit internationaler Ausrichtung

Als weitere neuere Entwicklung sind Gerichte zu sehen, welche speziell für internationale Streitigkeiten als Alternative zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit geschaffen wurden, aber in staatliche Strukturen eingelassen sind.[9] Vorreiter waren hier zunächst die Dubai International Financial Centre Courts („DIFC“), die bereits 2004 eingerichtet wurden und deren Zuständigkeit 2011 auf sämtliche Zivil- und Wirtschaftsfälle, für die eine Zuständigkeit der DIFC Courts vereinbart wurde, erweitert wurde.[10] Zuvor war diese auf entsprechende Streitigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit dem DIFC entstanden, beschränkt.[11]

Dem folgte Singapur, dessen „Singapore International Commercial Court“ („SICC“) in 2015 errichtet wurde. In China wurden im Jahr 2018 nicht nur ein, sondern gleich zwei sogenannte „Chinese International Commercial Courts“ („CICC“) eröffnet.[12] Sie werden organisatorisch dem Obersten Volksgericht zugeordnet, sodass ihren Entscheidungen der gleiche Rang zukommt.

In den sechs Jahren seit Gründung des SICC hat dieser 77 Fälle gehört, davon 61 seit Januar 2018.[13] Von seinem selbstgesteckten Ziel, dem englischen Original, dem Commercial Court (England and Wales) Konkurrenz zu machen, ist der SICC damit allerdings noch immer weit entfernt — und auch verglichen mit der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist das Gericht noch in den Kinderschuhen. So wurden allein von der SIAC 2019 479 Fälle verwaltet.[14] Die ICC hat im gleichen Zeitraum nur für ihr Singapurer Case-Management-Büro 130 neue Fälle registriert.[15]

Ähnlich sind die Zahlen der CICC zu beurteilen. Deren Website listet aktuell gerade einmal ein Urteil und drei weitere Entscheidungen.[16] Diese Fallzahlen belegen, dass diese Gerichtsformen derzeit zumindest noch keine ernstzunehmende Alternativen zu der bewährten Schiedsgerichtsbarkeit für die Lösung internationaler Streitigkeiten darstellen.

Etablierter sind insoweit die älteren DIFC-Gerichte. Zwar gibt es keine zusammenfassenden Statistiken, allerdings sind die Fälle in einer umfangreichen Datenbank veröffentlicht.[17] Ohne genaue Gesamtzahlen zu nennen, führt das DIFC aus, dass in 2019 16% mehr Klagen beim erstinstanzlichen DIFC-Gericht eingegangen seien als noch im Vorjahr (mit einem Gesamtklagevolumen von AED 3,1 Milliarden). Allein die Vollstreckungsfälle hätten sich im gleichen Jahr auf 251 belaufen, und das ebenfalls zu den DIFC-Gerichten gehörende Small Claims Tribunal hätte 585 Klagen erhalten.[18]

Trotz dieses vermeintlichen Vorsprungs in der Schaffung neuer internationaler Gerichte für Handelsstreitigkeiten ist auch dies jedoch nicht als rein „asiatische“ Entwicklung zu betrachten. Auch in Europa haben Frankreich, Belgien und die Niederlande entsprechende Gesetzgebung verabschiedet oder bereits internationale Gerichte eröffnet, während in Deutschland entsprechende Entwürfe (für zumindest eine entsprechende Kammer) seit 2010 wiederholt im Bundesrat vorgestellt wurden.[19]

Schiedsverfahren in Asien: Bewährte Mechanismen – rechtliche Sicherheit

Neben den vorgenannten Alternativen gilt aber auch in Asien im internationalen Wirtschaftsverkehr nach wie vor und unverändert die Schiedsgerichtsbarkeit als best practice-Empfehlung. Mit Singapur und Hong Kong bietet die Region zwei Schiedsstandorte von globaler Bedeutung. Singapur und Hong Kong finden sich seit Jahren in den Top 5 der weltweit gewählten und präferierten Schiedsorte.[20] Grund hierfür ist natürlich einerseits, dass durch den globalisierten Handel Geschäfte zunehmend in Asien stattfinden, und dass streitträchtige Mega-Projekte heutzutage nahezu ausschließlich in Asien beheimatet sind. Dies beschleunigt den Trend hin zu Schiedsorten am Ort des Geschehens, sofern diese eine neutrale und sichere Plattform für die Streitbeilegung bieten. Eine ernstzunehmende Konkurrenz für die etablierten Schiedsorte in Europa und den USA stellen daher vor allem solche Schiedsorte dar, welche für die vermehrt in Asien auftretenden Streitigkeiten auch internationalen Unternehmen durch ihre Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit ein robustes, schiedsfreundliches Umfeld bieten.

Parteien ist bei der Wahl ihres Schiedsortes vor allem eine solche formelle rechtliche Struktur, aber auch die rechtliche Sicherheit für die Durchführung von Schiedsverfahren wichtig.[21] Beides ist in Asien an verschiedenen Schiedsorten gegeben; dabei ist es wichtig, zwischen dem Rahmen, den Schiedsorte für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit bieten, und der aktuellen politischen Lage und Gesetzgebung zu unterscheiden. Die Schiedsgerichtsbarkeit als unahängige Streitbeilegung durch nicht-staatliche Organe wird durch politisch motivierte Gesetzgebung in anderen Bereichen nicht tangiert. So ist zum Beispiel die Attraktivität des Schiedsortes Hong Kong für Unternehmen aus aller Welt durch neue nationale Regelungen in anderen Bereichen — wie dem National Security Law von 2020 — nicht beeinflusst.

Vielmehr bestätigten die weiterhin steigenden Fallzahlen die kontinuierlich steigende Bedeutung der beiden Standorte Hong Kong und Singapur.[22]

Einfluss regionaler Entwicklungen

Neben ihrer globalen Ausrichtung und Bedeutung tragen die asiastischen Schiedsorte und -institutionen aber auch vorherrschenden regionalen Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung. Dies zeigen die Arbeitsgruppen zur BRI sowie Med-Arb-Lösungen (d.h. die Kombination von Schiedsverfahren mit Mediation).[23]

Die Bedeutung des wirtschaftlichen Katalysators BRI spiegelt sich auch in dem angrenzenden Feld des Investitionsschutzes wider. Vorherrschendes Streitbeilegungsforum ist dort vor allem die Schiedsgerichtsbarkeit nach den Regeln des International Centre for Settlement of Investment Disputes („ICSID“), mit gelegentlichen Fällen nach den Regeln der Stockholm Chamber of Commerce oder den UNCITRAL-Schiedsverfahrensregeln — kurz: vor allem westliche Institutionen und Rechtstraditionen. Im Jahr2017 wagten nun aber sowohl die chinesische CIETAC als auch das Singapurer SIAC einen Vorstoß und veröffentlichen jeweils eigene Schiedsregeln für Investitionsschutzverfahren.[24]

Ob diese letztlich, selbst mit dem Rückenwind der BRI, an Bedeutung gewinnen können, bleibt abzuwarten. Dafür ist die Schiedsszene generell bereits zu global und zu gefestigt in ihren bewährten Foren. Dieses gefestigte Rahmenwerk hat auch Auswirkungen auf den teils verhaltenen internationalen Erfolg der stetig hinzukommenden regionalen Schiedsinstitutionen, die zwar ihre jeweilige nationale (Wirtschafts-)Schiedsgerichtsbarkeit fördern, aber der langjähren Erfahrung der großen Zentren häufig nur in Fällen mit regionalem Bezug etwas entgegensetzen können.

Auf globaler Ebene vertreten daher nur Singapur und Hong Kong sowie noch mit Abstrichen Seoul und Tokyo die asiatische Schiedsgerichtsbarkeit, und stehen damit neben ihren westlichen Pendants wie Paris, Genf, Zürich, London, New York oder Stockholm.[25].

Neue Entwicklung bei Streitigkeiten mit China-Bezug

Welcher dieser Orte letztlich gewählt wird, hat insbesondere bei potentiellen Streitigkeiten zwischen deutschen/europäischen und chinesischen Unternehmen elementare Bedeutung. In dieser Hinsicht hat aufgrund von aktuellen Verbesserungen im einstweiligen Rechtsschutz letztlich Hong Kong die Nase vorn. Neben den bekannten Vorteilen für Streitigkeiten dieser Art kann Hong Kong nun auf die Vereinbarung mit China zur „Zusammenarbeit bei einstweiligen Verfügungen zur Unterstützung von Schiedsgerichten“ vom 2. April 2019 verweisen. Diese Vereinbarung führt zu einer einzigartigen gerichtlichen Kooperation.

Grundsätzlich können staatliche Gerichte (vor allem am Schiedsort) das Schiedsgericht durch einstweilige Verfügung etwa bei der Vermögens- oder Beweissicherung unterstützen. Die Bereitschaft von Gerichten, Parteien einstweiligen Rechtsschutz zukommen zu lassen, wenn der Sitz des Schiedsgerichts in eine andere Jurisdiktion fällt, variiert. So kommt es vor, dass staatliche Gerichte es ablehnen, in „foreign-seated“ Schiedsverfahren, also in Verfahren, in denen der Sitz des Schiedsgerichts im Ausland liegt, unterstützenden, einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren.[26]

China ist ein typischer Vertreter dieser Auffassung. Durch die Vereinbarung zwischen Hong Kong und China können Parteien nun jedoch von der schiedsfreundlichen und bewährten Rechtstruktur Hong Kongs für ihr Schiedsverfahren gegen chinesische Parteien profitieren und dennoch gleichzeitig zur Vermögens- oder Beweissicherung auf Gerichte der Volksrepublik zurückgreifen, sofern sie als Schiedsort Hong Kong gewählt haben und eine der dort ansässigen Schiedsinstitutionen ihren Fall administriert.[27] Dieser Vorteil kann gar nicht überbewertet werden, da Parteien nun schon während eines Schiedsverfahrens die spätere Vollstreckung eines Schiedsspruchs in China absichern und so z.B. verhindern können, dass der Verfahrensgegner die Erfüllung des Schiedsspruchs durch Vermögensverschiebung vereitelt. Bei Vereinbarungen mit chinesischen Geschäftspartnern ist daher schon aufgrund dieser neuen Möglichkeit der Schiedsort Hong Kong als erheblicher Vorteil anzusehen.

Bislang wurde hiervon allein von Parteien in HKIAC-Schiedsverfahren bereits in fünfundzwanzig Fällen Gebrauch gemacht. Die siebzehn hierzu bekannten Entscheidungen chinesischer Gerichte bewilligten die Anträge allesamt, und zwar innerhalb von durchschnittlich nur vierzehn Tagen.[28] Die Stellung von Parteien in Fällen mit Bezug zu China, bzw. in denen es auf einstweiligen Rechtsschutz oder vorläufige Sicherung einer zukünftigen Vollstreckbarkeit in China ankommen könnte, wird durch die Wahl Hong Kongs sowie der besagten Schiedsinstitutionen gegenüber Schiedsverfahren an einem anderen Sitz somit bereits tatsächlich gestärkt.

Fazit: Schiedsverfahren in Asien

Die wirtschaftliche Bedeutung der asiatischen Region hat zu einer Veränderung der internationalen Streitbeilegungskultur beigetragen. Die Zahl der Schiedsverfahren in Asien wächst rasant. Dabei profitieren Parteien sowohl von regionalen Besonderheiten als auch von spezialisierten Schiedsstandorten, die internationalen Standards nicht nur entsprechen, sondern diese entscheidend weiterentwickeln. So machen z.B. neue Möglichkeiten, bei Verfahren gegen chinesische Parteien einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, die Wahl von Hong Kong als Schiedsort bei Geschäften mit chinesischen Partnern noch attraktiver.

 

[1] Schiedsverfahren in Asien: Bei insgesamt 869 bei der ICC registrierten Verfahren im Jahr 2019 stammten insgesamt 147 Parteien aus Indien und 105 Parteien aus China. Bei dem Hong Kong International Arbitration Centre („HKIAC“) liegt China nahezu grundsätzlich auf Platz zwei der Statistiken zur Parteinationalität, wobei der erste Platz von der chinesischen Sonderverwaltungszone Hong Kong eingenommen wird. In den Fällen, die das Singapore International Arbitration Centre („SIAC“) im Jahr 2019 verwaltete, stammten 485 Parteien aus Indien und 76 Parteien aus China (keine Differenzierung nach Sonderverwaltungszonen und Volksrepublik). Vgl. ICC, Dispute Resolution 2019 Statistics; Singapore International Arbitration Centre, Annual Report 2019, S. 12, verfügbar unter https://www.siac.org.sg/images/stories/articles/annual_report/SIAC%20AR_FA-Final-Online%20(30%20June%202020).pdf; HKIAC Website Statistics, https://www.hkiac.org/about-us/statistics; http://www.cietac.org/index.php?m=Page&a=index&id=40&l=en (jeweils zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[2] Im Bereich Warenimport und -export belegen die Volksrepublik China, die EU-27 sowie die USA die ersten drei Plätze im weltweiten Vergleich. Vgl. für das Jahr 2018 https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/China-EU_-_international_trade_in_goods_statistics#EU_and_China_in_world_trade_in_goods. Indien war im gleichen Jahr der achtgrößte Importeuer von Waren sowie auf Platz 13 der weltweiten Warenexporte. Vgl. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=India-EU_%E2%80%93_international_trade_in_goods_statistics#EU_and_India_in_world_trade_in_goods (jeweils zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[3] Statista, Felix Richter, China is the world’s manufacturing superpower, 18. Februar 2020, verfügbar unter https://www.statista.com/chart/20858/top-10-countries-by-share-of-global-manufacturing-output/ (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[4] So die offiziellen Zahlen, die das International Institute of Green Finance der Pekinger Universität Central University of Finance and Economics in Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden nennt; vgl. https://green-bri.org/belt-and-road-initiative-quick-info/. Siehe außerdem:  OECD (2018), „The Belt and Road Initiative in the global trade, investment and finance landscape“, in OECD Business and Finance Outlook 2018, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/bus_fin_out-2018-6-en (jeweils zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[5] Die Travaux Préparatoires sprechen bereits ab 2000 von einem Streitbeilegungsmechanismus, der in verschiedenen Teilen der Welt vermehrt genutzt wird, vgl. Vereinte Nationen, Generalversammlung, Proposal by the Government of the United States of America: future work for Working Group II, Doc. A/CN.9/822, 2. Juni 2014, S. 2.

[6] Der aktuelle Status lässt sich auf der UN-Website einsehen unter https://treaties.un.org/pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXII-4&chapter=22&clang=_en.

[7] Ein Fünftel der Unterzeichner sind afrikanische Staaten, während noch kein Land der europäischen Union (noch die EU selbst) unterschrieben hat.

[8] Vereinte Nationen, Generalversammlung, Doc. A/CN.9/822.

[9] Das Original eines staatlichen Gerichtes mit internationaler Bedeutung gilt der Commercial Court (England and Wales) dessen angenommene Nische letztlich auf der Spezialisierung und der englischen Sprache beruht. Siehe auch: Dorothee Ruckteschler, Tanja Stooss, International Commercial Courts: A Superior Alternative to Arbitration?, Journal of International Arbitration, Vol. 36 Issue 4, 431-450.

[10] DIFC Court Law, DIFC Law No. (16) of 2011 Amending Certain Provisions of Law No. (12) of 2004 Concerning Dubai International Financial Centre Courts, Art. 5(2) of Law No. (16) of 2011.

[11] Art. 5 Law No. (12) of 2004.

[12] In Xian und Shenzhen. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde vom Obersten Volksgericht der Volksrepublik am 25. Juni 2018 mit Fa Shi [2018] 11 (verfügbar auf Englisch unter http://cicc.court.gov.cn/html/1/219/208/210/817.html, zuletzt abgerufen am 21.02.2021) geschaffen. Bereits vier Tage später wurden die beiden CICC eröffnet.

[13] Liste der Fälle des SICC, abrufbar unter https://www.sicc.gov.sg/media/case-summaries (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[14] Singapore International Arbitration Centre, Annual Report 2019, S. 12.

[15] ICC, Dispute Resolution 2019 Statistics, S. 10. In Hong Kong berichtete die HKIAC zeitgleich von 308 neuen Schiedsverfahren (HKIAC Website Statistics).

[16] Abrufbar unter http://cicc.court.gov.cn/html/1/219/211/223/index.html sowie http://cicc.court.gov.cn/html/1/219/211/376/index.html (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[17] DIFC Courts, Judgements & Orders, verfügbar unter https://www.difccourts.ae/difc-courts/judgments-orders (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[18] DIFC Courts Bulletin, Edition 15, Januar-Juni 2020, S. 4, verfügbar unter https://www.difccourts.ae/media-centre/publications/bulletins/building-court-future (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[19] In Frankreich wurden zwei „International Commercial Courts“ in Paris im Jahr 2018 eröffnet. In den Niederlanden gibt es seit 2019 den „Netherlands Commercial Court“. In Belgien wurde der „Brussels International Business Court“ in einem Gesetzesentwurf vorgestellt, scheitert derzeit aber noch an der Verabschiedung. In Deutschland improvisieren verschiedene Gerichte mangels entsprechender Gesetzgebung, indem Kammern auf Englisch beworben werden und von der grundsätzlichen Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen gem. § 185 Abs. 2 GVG auf Englisch abzuhalten, Gebrauch gemacht wird. Entsprechende Kammern (beworben für „commercial disputes“ oder „civil cases“) finden sich in Frankfurt, Hamburg, Bonn, Aachen und Köln. Siehe auch: Bundestagsdrucksache 17/2163, 16. Juni 2010, verfügbar unter https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702163.pdf (zuletzt abgerufen am 21.02.2021); Dorothee Ruckteschler, Tanja Stooss, International Commercial Courts: A Superior Alternative to Arbitration?, Journal of International Arbitration, Vol. 36 Issue 4, 431-450.

[20] School of International Arbitration, Queen Mary University of London/White&Case LLP, 2018 International Arbitration Survey, S. 9f.

[21] Queen Mary Survey, S. 10.

[22] Die HKIAC verzeichnet für 2019 308 und für 2020 318 neue Schiedsverfahren; CIETAC jeweils 617 und 739 internationale Fälle (keine Differenzierung zwischen Streitformen möglich), SIAC im Jahr 2019 479 Fälle (noch keine Daten für 2020) und die ICC in 2019 869 Fälle, wobei 243 von ihren Büros in Hong Kong und Singapore verwaltet wurden (noch keine Daten für 2020 verfügbar); vgl. HKIAC Website Statistics; ICC, Dispute Resolution 2019 Statistics, S. 28; Singapore International Arbitration Centre, Annual Report 2019, S. 12.

[23] So hat SIAC etwa eine hierfür empfohlene Musterklausel entwickelt, vgl. https://www.siac.org.sg/model-clauses/the-singapore-arb-med-arb-clause (zuletzt abgerufen am 21.02.2021).

[24] SIAC Investment Arbitration Rules, Fassung vom 1. Januar 2017, sowie CIETAC International Investment Arbitration Rules, Fassung vom 1.10.2017.

[25] Queen Mary Survey, S. 9.

[26] Siehe BALCO v. Kaiser Aluminium Technical Services, Inc, (2012) 9 SCC 552 (Indien); Gary B. Born, International Arbitration: Cases and Materials, 2nd edition 2015, S. 925ff.

[27] Art. 2(1) und (2) der Vereinbarung. Siehe für die Liste der akzeptierten Schiedsinstitutionen: https://www.doj.gov.hk/en/community_engagement/press/pdf/list_of_institutions_e.pdf (zuletzt abgerufen am 21.02.2021). Die Vereinbarung gilt wechselseitig, sodass auch bei einem Sitz in der Volksrepublik ein Hongkonger Gericht einstweiligen Rechtsschutz gewähren kann, Art. 6 der Vereinbarung.

[28] Pressemitteilung der HKIAC vom 27. August 2020, abrufbar unter https://www.hkiac.org/news/hk-prc-interim-measures-arrangement-hkiac-update (zuletzt abgerufen am 21.02.2021). Entsprechende Zahlen sind für die anderen Schiedsinstitutionen nicht verfügbar.

Der Beitrag „Schiedsverfahren in Asien“ ist im ICC-Germany-Magazin, Nr. 12, erschienen. Mehr über unser Magazin erfahren und kostenfrei abonnieren.Bildnachweis:

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