Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA/UCP 600)

Taschenbuch in deutsch-englischer Ausgabe

29,43

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Artikelnummer: 600 ED
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Produktdetails

  • Beschreibung
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Zum 1. Juli 2007 sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Akkreditive sind eine sichere Zahlungsabwicklungs- und Zahlungssicherungsform, die im internationalen Geschäftsverkehr zum Einsatz kommt.

Die neue Version der ERA 600/UCP 600 hat damit die ERA 500/UCP 500 abgelöst. Mit der Überarbeitung der Regeln wurden praktische Erfahrungen umgesetzt, verschiedene offene Punkte geklärt und Vereinfachungen eingeführt. Die ERA/UCP gehören zu den erfolgreichsten von der Privatwirtschaft entwickelten Regeln. Sie wurden erstmals 1933 von der Internationalen Handelskammer, der Vertretung der Weltwirtschaft, herausgeben. Die ERA/UCP ermöglichen eine weltweit einheitliche Regelung und Abwicklung des Akkreditiv-Geschäfts. Heute stellen sie wichtige Grundregeln für den internationalen Warenverkehr dar. Jedes Jahr werden auf ihrer Basis im Export- und Importgeschäft Transaktionen in Milliardenhöhe abgewickelt. Das Buch enthält den englischen Originaltext und die deutsche Übersetzung.

Details: 

Autor*in:International Chamber of Commerce
Seitenzahl: 106
Veröffentlicht am: 2007
Sprache: Deutsch, Englisch
Format:Taschenbuch

 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Vorwort
  • Einführung
  • Artikel 1 Anwendbarkeit der ERA
  • Artikel 2 Definitionen
  • Artikel 3 Auslegungen
  • Artikel 4 Akkreditive im Verhältnis zu Verträgen
  • Artikel 5 Dokumente im Verhältnis zu Waren, Dienstleistungen oder Leistungen
  • Artikel 6 Benutzbarkeit, Verfalldatum und Ort für die Dokumentenvorlage
  • Artikel 7 Verpflichtung der eröffnenden Bank
  • Artikel 8 Verpflichtung der bestätigenden Bank
  • Artikel 9 Avisierung von Akkreditiven und Änderungen
  • Artikel 10 Änderungen
  • Artikel 11 Akkreditive und Änderungen per Telekommunikation und Voravis
  • Artikel 12 Nominierung
  • Artikel 13 Bank-zu-Bank Remboursvereinbarung
  • Artikel 14 Grundsatz der Dokumentenprüfung
  • Artikel 15 Konforme Dokumentenvorlage
  • Artikel 16 Unstimmige Dokumente, Verzicht auf Geltendmachung der Unstimmigkeit und Benachrichtigung
  • Artikel 17 Originale und Kopien von Dokumenten
  • Artikel 18 Handelsrechnung
  • Artikel 19 Transportdokument über mindestens zwei verschiedene Beförderungsarten
  • Artikel 20 Konnossement
  • Artikel 21 Nichtbegebbarer Seefrachtbrief
  • Artikel 22 Charterpartie-Konnossement
  • Artikel 23 Lufttransportsdokument
  • Artikel 24 Dokument des Straßen-, Eisenbahn- oder Binnenschiffstransport
  • Artikel 25 Kurierempfangsbestätigung, Posteinlieferungs-/Postempfangsschein oder Postversandnachweis
  • Artikel 26 „An Deck“, „Shipper’s Load and Count“, „Said by Shipper to Contain“ oder zusätzliche Kosten zur Fracht
  • Artikel 27 Reine Transportdokumente
  • Artikel 28 Versicherungsdokumente und -deckung
  • Artikel 29 Verlängerung des Verfallsdatums oder des letzten Tags der Dokumentenvorlage
  • Artikel 30 Toleranz bzgl. Akkreditivbetrag, Menge und Preis pro Einheit
  • Artikel 31 Teilinanspruchnahme oder Teilverladung
  • Artikel 32 Inanspruchnahme oder Verladung in Raten
  • Artikel 33 Vorlegungszeiten
  • Artikel 34 Haftungsausschluss für Wirksamkeit von Dokumenten
  • Artikel 35 Haftungsausschluss für Nachrichtenübermittlung und Übersetzung
  • Artikel 36 Höhere Gewalt
  • Artikel 37 Haftungsausschluss für Handlungen einer beauftragten Partei
  • Artikel 38 Übertragbare Akkreditive
  • Artikel 39 Abtretung von Akkreditiverlösen
  • eUCP Supplement for Electronic Presentation Version 1.1

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